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Beratung bei Vermittlung Rürup-Rente – keine Aufklärung über vorzeitige Auszahlung

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Eine ehemalige Selbstständige erhält nach einem Urteil des Landgerichts Amberg über 15.000 Euro von ihrem Versicherer zurück. Der Grund: Der Vermittler hatte sie beim Abschluss einer Rürup-Rente nicht ausreichend über die fehlende Zugriffsmöglichkeit auf das Kapital aufgeklärt und das Produkt war für ihre damalige Situation schlicht ungeeignet. Nun muss der Versicherer die volle Summe der eingezahlten Beiträge erstatten. Zum vorliegenden Urteil Az.: 24 O 1195/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Amberg Datum: 09.02.2023 Aktenzeichen: 24 O 1195/21 Verfahrensart: Schadensersatzklage aufgrund fehlerhafter Versicherungsberatung Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Vertragsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Eine 49-jährige Frau, die eine selbständige Praxis übernimmt. Sie argumentiert, dass sie eine flexible private Rentenversicherung wollte, um bei Bedarf auf das Kapital zugreifen zu können, was ihr nicht mitgeteilt wurde. Beklagter: Ein Versicherungsunternehmen, das eine Rürup-Rente angeboten hat. Sie behaupten, dass der Versicherungsvermittler die Klägerin ordnungsgemäß über die Merkmale der Rürup-Rente aufgeklärt hat. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin schloss eine Rürup-Rente ab, unter der Vorstellung, dass sie bei Bedarf frühzeitig auf das Kapital zugreifen könne. Später erfuhr sie, dass dies nicht möglich war und verlangte die Rückabwicklung des Vertrages, da die Beratung unzureichend und irreführend gewesen sein soll. Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob die Beratung des Versicherungsvermittlers ausreichend war und ob die Klägerin hinreichend über die Unmöglichkeit einer vorzeitigen Auszahlung bei der Rürup-Rente aufgeklärt wurde. Was wurd


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