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Beratung bei Vermittlung Rürup-Rente – keine Aufklärung über vorzeitige Auszahlung

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Eine ehemalige Selbstständige erhält nach einem Urteil des Landgerichts Amberg über 15.000 Euro von ihrem Versicherer zurück. Der Grund: Der Vermittler hatte sie beim Abschluss einer Rürup-Rente nicht ausreichend über die fehlende Zugriffsmöglichkeit auf das Kapital aufgeklärt und das Produkt war für ihre damalige Situation schlicht ungeeignet. Nun muss der Versicherer die volle Summe der eingezahlten Beiträge erstatten. Zum vorliegenden Urteil Az.: 24 O 1195/21 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Amberg
  • Datum: 09.02.2023
  • Aktenzeichen: 24 O 1195/21
  • Verfahrensart: Schadensersatzklage aufgrund fehlerhafter Versicherungsberatung
  • Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Vertragsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Klägerin: Eine 49-jährige Frau, die eine selbständige Praxis übernimmt. Sie argumentiert, dass sie eine flexible private Rentenversicherung wollte, um bei Bedarf auf das Kapital zugreifen zu können, was ihr nicht mitgeteilt wurde.
  • Beklagter: Ein Versicherungsunternehmen, das eine Rürup-Rente angeboten hat. Sie behaupten, dass der Versicherungsvermittler die Klägerin ordnungsgemäß über die Merkmale der Rürup-Rente aufgeklärt hat.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Klägerin schloss eine Rürup-Rente ab, unter der Vorstellung, dass sie bei Bedarf frühzeitig auf das Kapital zugreifen könne. Später erfuhr sie, dass dies nicht möglich war und verlangte die Rückabwicklung des Vertrages, da die Beratung unzureichend und irreführend gewesen sein soll.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob die Beratung des Versicherungsvermittlers ausreichend war und ob die Klägerin hinreichend über die Unmöglichkeit einer vorzeitigen Auszahlung bei der Rürup-Rente aufgeklärt wurde.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Der Beklagte wurde dazu verurteilt, den Versicherungsvertrag rückabzuwickeln und der Klägerin 15.368,16 € nebst Zinsen zu zahlen. Zudem hat der Beklagte die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  • Begründung: Das Gericht entschied, dass die Beratung durch den Vermittler nicht ausreichend war, insbesondere fehlte ein klarer Hinweis zur Unmöglichkeit einer vorzeitigen Auszahlung. Der Beklagte konnte nicht nachweisen, dass diese Information ausreichend vermittelt wurde, da die Beratungsdokumentation unzureichend war.
  • Folgen: Der Beklagte muss den gezahlten Betrag an die Klägerin zurückzahlen. Das Urteil verdeutlicht die Anforderungen an die Beratungs- und Dokumentationspflichten bei der Vermittlung komplexer Versicherungsprodukte wie der Rürup-Rente. Das Urteil kann auch Auswirkungen auf die Praxis von Versicherern haben, den Beratungs- und Dokumentationspflichten nachzukommen.

Rürup-Rente: Gerichtsurteil zu Aufklärungspflichten der Vermittler im Fokus

Die Rürup-Rente, auch als Basisrente bekannt, ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die besonders für Selbstständige und Freiberufler von Bedeutung ist. Diese Rentenversicherung bringt nicht nur steuerliche Vorteile mit sich, sondern bietet auch eine finanzielle Absicherung im Alter. Allerdings muss man sich der Voraussetzungen bewusst sein, die für den Abschluss eines Rürup-Rente Vertrages gelten. Zudem können individuelle Aspekte wie die Flexibilität der Rürup-Rente und mögliche Einsparungen bei der Altersvorsorge entscheidend sein. Ein zentrales Thema bei der Rürup-Rente ist die vorzeitige Auszahlung, die vielen Versicherungsnehmern oft unklar ist….


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