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Rechtsanwälte Kotz GbR

Wohngebäudeversicherung – Badsanierung – Zustand vor und nach Sanierung

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Undichte Fliesenfugen und eine mangelhafte Wannenarmatur sorgten für einen Wasserschaden – doch die Versicherung weigerte sich zu zahlen. Das Landgericht Aachen gab der Versicherung Recht und ließ den Hausbesitzer mit über 40.000 Euro Kosten sitzen. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Grenzen des Versicherungsschutzes bei Leitungswasserschäden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 9 O 192/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Aachen Datum: 14.03.2024 Aktenzeichen: 9 O 192/23 Verfahrensart: Zivilrechtsstreit Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Vertragsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Eigentümer eines versicherten Gebäudes; fordert Erstattung von Gebäudeschäden durch die Versicherung. Beklagte: Versicherungsgesellschaft; lehnt die Übernahme des Schadens mit der Begründung ab, dass der Schaden nicht unter die versicherten Risiken fällt und durch mangelhafte Instandhaltung hervorgerufen wurde. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger hatte einen Leitungswasserschaden gemeldet, der durch undichte Fliesenfugen und eine abstehende Wandarmatur verursacht wurde. Die Versicherung verweigerte die Schadensübernahme mit der Begründung, dass solche Schäden nicht versichert seien. Der Kläger forderte die Erstattung der Sanierungskosten und den entgangenen Mietausfall. Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob der durch undichte Fliesenfugen und schadhafte Wandarmatur verursachte Wasserschaden unter den Versicherungsschutz fällt und ob die durchgeführten Reparaturen notwendig und im Umfang gerechtfertigt sind. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen. Begründung: Das Gericht


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