Das Wegerecht ermöglicht den Zugang zu einem Grundstück über ein fremdes Grundstück, wenn kein direkter Zugang zu einer öffentlichen StraÃe besteht. Geregelt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), sichert es die notwendige Verbindung zur AuÃenwelt. Es existieren verschiedene Formen des Wegerechts, die sich in Umfang und Dauer unterscheiden, wie die Grunddienstbarkeit, die beschränkte persönliche Dienstbarkeit und das Notwegerecht. Die Einräumung eines Wegerechts erfolgt in der Regel durch eine notarielle Vereinbarung und Eintragung im Grundbuch, um Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten. (Symbolfoto: Ideogram gen.) Das Wichtigste: Kurz & knapp Das Wegerecht ermöglicht den Zugang zu einem Grundstück über ein fremdes Grundstück, wenn kein direkter Zugang zu einer öffentlichen StraÃe besteht. Es existieren verschiedene Formen des Wegerechts wie Grunddienstbarkeit, beschränkte persönliche Dienstbarkeit und Notwegerecht. Die Grunddienstbarkeit ist die häufigste Form und wird im Grundbuch eingetragen, um die Nutzung rechtlich abzusichern. Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist an eine bestimmte Person gebunden und endet beispielsweise mit deren Tod. Das Notwegerecht greift, wenn ein Grundstück keinen ausreichenden Zugang zu einer öffentlichen StraÃe hat, und der Eigentümer kann die Nutzung des Nachbargrundstücks verlangen. Die Einräumung eines Wegerechts erfolgt in der Regel durch notarielle Vereinbarung und Grundbucheintragung. Das Gehrecht erlaubt das Ãberqueren des dienenden Grundstücks zu FuÃ, das Fahrrecht erlaubt auch die Nutzung mit Fahrzeugen. Der Eigentümer des dienenden Grundstücks muss die Nutzung dulden, der Berechtigte hat Instandhaltungspflichten. Das Wegerecht kann durch notarielle Vereinbarung aufgehoben oder geändert werden, die Zustimmung aller Beteiligten ist notwendig. Bei Streitigkeiten über das Wegerecht kann es gerichtlich durchgesetzt werden, einschlieÃ
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de In einem spektakulären Fall musste die Polizei 142.295 Euro Bargeld, die sie bei einer Verkehrskontrolle auf der A3 bei Nürnberg sicherstellte, wieder an den Fahrer herausgeben. Das Landgericht Nürnberg-Fürth entschied, dass der Verdacht auf illegales Hawala-Banking nicht ausreicht, um das Geld einzubehalten, und sah auch keinen Geldwäscheverdacht bestätigt. Der Fall […]