Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Wegerecht: Notwegerecht, Geh- und Fahrrecht

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Das Wegerecht ermöglicht den Zugang zu einem Grundstück über ein fremdes Grundstück, wenn kein direkter Zugang zu einer öffentlichen Straße besteht. Geregelt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), sichert es die notwendige Verbindung zur Außenwelt. Es existieren verschiedene Formen des Wegerechts, die sich in Umfang und Dauer unterscheiden, wie die Grunddienstbarkeit, die beschränkte persönliche Dienstbarkeit und das Notwegerecht. Die Einräumung eines Wegerechts erfolgt in der Regel durch eine notarielle Vereinbarung und Eintragung im Grundbuch, um Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten. (Symbolfoto: Ideogram gen.) Das Wichtigste: Kurz & knapp Das Wegerecht ermöglicht den Zugang zu einem Grundstück über ein fremdes Grundstück, wenn kein direkter Zugang zu einer öffentlichen Straße besteht. Es existieren verschiedene Formen des Wegerechts wie Grunddienstbarkeit, beschränkte persönliche Dienstbarkeit und Notwegerecht. Die Grunddienstbarkeit ist die häufigste Form und wird im Grundbuch eingetragen, um die Nutzung rechtlich abzusichern. Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist an eine bestimmte Person gebunden und endet beispielsweise mit deren Tod. Das Notwegerecht greift, wenn ein Grundstück keinen ausreichenden Zugang zu einer öffentlichen Straße hat, und der Eigentümer kann die Nutzung des Nachbargrundstücks verlangen. Die Einräumung eines Wegerechts erfolgt in der Regel durch notarielle Vereinbarung und Grundbucheintragung. Das Gehrecht erlaubt das Überqueren des dienenden Grundstücks zu Fuß, das Fahrrecht erlaubt auch die Nutzung mit Fahrzeugen. Der Eigentümer des dienenden Grundstücks muss die Nutzung dulden, der Berechtigte hat Instandhaltungspflichten. Das Wegerecht kann durch notarielle Vereinbarung aufgehoben oder geändert werden, die Zustimmung aller Beteiligten ist notwendig. Bei Streitigkeiten über das Wegerecht kann es gerichtlich durchgesetzt werden, einschlieÃ


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv