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Verkehrssicherungspflicht von Tiefbauunternehmen bei Erdarbeiten

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Ein Bauarbeiter tot, ein weiterer schwer verletzt – die Folgen einer Gasexplosion bei Tiefbauarbeiten in Ludwigshafen im Jahr 2014. Jetzt entschied das Oberlandesgericht Zweibrücken: Allein der Gasversorger muss für die Tragödie geradestehen, da er fehlerhafte Leitungspläne zur Verfügung stellte und die Bauarbeiter nicht ausreichend warnte.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Oberlandesgericht Zweibrücken
Datum: 11.01.2023
Aktenzeichen: 1 U 210/21
Verfahrensart: Berufungsverfahren
Rechtsbereiche: Unfallversicherungsrecht, Haftungsrecht

Beteiligte Parteien:

Klägerin: Unfallversicherungsträgerin, die Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend macht, nachdem sie für zwei Versicherte Leistungen erbracht hat.
Beklagte zu 7): Betreiberin der unterirdischen Gashochdruckleitung, die für den Schaden durch die Gasexplosion verantwortlich gemacht wird.
Beklagte zu 2): Tiefbaufirma, welche die Erdarbeiten durchführte.
Weitere Beklagte (3 bis 6, 8 und 9): Führungskräfte und Mitarbeiter der Tiefbaufirma und des Versorgungsunternehmens, die an den Planungs- und Bauarbeiten beteiligt waren.

Um was ging es?

Sachverhalt: Im Rahmen von Tiefbauarbeiten in Ludwigshafen am Rhein kam es zu einer Gasexplosion, bei der ein Mitarbeiter starb und ein anderer schwer verletzt wurde. Die Klägerin hatte Leistungen an die Verstorbenen und Verletzten gezahlt und verlangt Schadensersatz von den Beklagten.
Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob die Beklagten für die Gasexplosion haftbar gemacht werden können, insbesondere unter Berücksichtigung der Erforderlichkeit von Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit Versorgungsleitungen und der Haftungsquote im Inne[…]


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