Rente statt Tagegeld: Ein Mann aus Amberg muss 5.040 Euro an seine Krankenversicherung zurückzahlen, weil ihm rückwirkend Erwerbsminderungsrente bewilligt wurde. Der Versicherungsvertrag endete laut Gericht automatisch mit dem Rentenbeginn, obwohl der Mann zunächst Krankengeld bezogen hatte. Die Richter sahen in den Vertragsklauseln keinen Widerspruch und wiesen die Klage des Mannes ab. Zum vorliegenden Urteil Az.: 24 O 400/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Amberg Datum: 28.02.2024 Aktenzeichen: 24 O 400/23 Verfahrensart: Rückzahlungsklage Rechtsbereiche: Vertragsrecht, Versicherungsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Versicherungsgesellschaft, die Rückzahlung von Krankentagegeldleistungen fordert. Sie behauptet, dass der Beklagte keinen Anspruch auf Krankentagegeld hatte, da sein Versicherungsverhältnis aufgrund der rückwirkend bewilligten Erwerbsminderungsrente zum 01.09.2020 endete, und stützt ihren Rückerstattungsanspruch auf die Tarifbedingungen. Beklagter: Versicherungsnehmer, der die Rückforderung von Krankentagegeld abwehrt. Er argumentiert, dass die Vertragsbedingungen unklar seien und die Versicherung aufgrund der von der Klägerin bestätigten Vertragsverlängerung bis zum 31.01.2022 bestand. Um was ging es? Sachverhalt: Der Beklagte erhielt von der Klägerin Krankentagegeld, obwohl er rückwirkend ab dem 01.09.2020 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezog. Die Klägerin fordert nun die Rückzahlung dieser Leistungen, da mit der Rentenbewilligung das Versicherungsverhältnis endete. Kern des Rechtsstreits: Ob die Versicherungsbedingungen klar genug waren, um das Ende des Versicherungsverhältnis
Ganzen Artikel lesen auf: Kanzlei-Kotz.de Amtsgericht Leverkusen – Az.: 27 C 135/19 – Urteil vom 27.05.2020 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 226,10 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinsatz seit dem 17.4.2019 zu zahlen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. 3. Das Urteil ist vollstreckbar. Ohne […]