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Anspruch eines geschiedenen Ehegatten auf Herausgabe des Familienstammbuchs

Ganzen Artikel lesen auf: Familienrechtsiegen.de

Ein syrisches Familienstammbuch wird zum Zankapfel nach der Scheidung: Der Ex-Mann benötigt das Dokument für eine neue Eheschließung in Syrien, doch die Ex-Frau weigert sich, es herauszugeben. Das Oberlandesgericht Zweibrücken entschied nun, dass der Mann das Stammbuch zur Erledigung seiner Behördenangelegenheiten erhalten muss – und sorgte damit für ein ungewöhnliches Urteil im Familienrecht.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Oberlandesgericht Zweibrücken
Datum: 06.12.2022
Aktenzeichen: 2 UF 152/22
Verfahrensart: Beschwerdeverfahren
Rechtsbereiche: Familienrecht

Beteiligte Parteien:

Antragsteller: Der geschiedene Ehemann, der die Herausgabe des syrischen Familienstammbuchs von seiner ehemaligen Ehefrau fordert, um in Syrien erneut zu heiraten und seine Kinder registrieren zu lassen.
Antragsgegnerin: Die geschiedene Ehefrau, die derzeit im Besitz des Familienstammbuchs ist und dessen Behaltendürfen mit der Beweis- und Dokumentationsfunktion begründet.

Um was ging es?

Sachverhalt: Der Antragsteller verlangt die Herausgabe des gemeinsamen syrischen Familienstammbuchs von seiner geschiedenen Ehefrau. Er benötigt dieses für Behördengänge in Syrien, um dort zu heiraten und Kinder zu registrieren.
Kern des Rechtsstreits: Besteht ein berechtigtes Interesse des Antragstellers, das Familienstammbuch zu erhalten und steht dieses im Miteigentum beider Parteien? Für den Antragsteller ist die Klärung wichtig, da das Familienstammbuch für die zukünftigen Vorhaben in Syrien benötigt wird.

Was wurde entschieden?

Entscheidung: Der Antragsteller hat ein berechtigtes Interesse an der Herausgabe des Famil[…]


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