Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Oberlandesgericht Stuttgart
Datum: 08.08.2023
Aktenzeichen: 19 W 4/23
Verfahrensart: Sofortige Beschwerde im Zwangsvollstreckungsverfahren
Rechtsbereiche: Zwangsvollstreckungsrecht, Erbrecht
Beteiligte Parteien:
Gläubiger: Partei, die die Einhaltung der Verpflichtung zur Auskunftserteilung und Wertermittlung des Nachlasses fordert. Die Argumentation des Gläubigers stützt sich darauf, dass die Schuldnerin ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen ist und keine ausreichenden Anstrengungen unternommen hat, um die Mitwirkung des Notars oder die Erstellung eines korrekten Gutachtens zu erlangen.
Schuldnerin: Erbin, die zur Auskunftserteilung und Wertermittlung verpflichtet ist. Die Schuldnerin behauptete, alles Erforderliche getan zu haben und die Schuld bei Dritten zu suchen, insbesondere beim Notar, der nicht ausreichend tätig geworden sei. Ihre Argumentation wurde jedoch im Verfahren nicht als ausreichend angesehen.
Um was ging es?
Sachverhalt: Die Schuldnerin war verpflichtet, Auskunft über den Nachlass zu erteilen und den Wert einer Immobilie zu ermitteln. Dies sollte durch notariell beurkundete Verzeichnisse und ein Sachverständigengutachten geschehen. Die Schuldnerin gibt an, dass sie alles nötige zur Erfüllung getan habe und die Verzögerung nicht ihrer Verantwortung unterliege.
Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob die Schuldnerin alle zumutbaren Maßnahmen ergri[…]