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Zwangsgeldverhängung wegen Nichtvorlage von notariellem Nachlassverzeichnis

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

Wegen mangelnder Kooperation im Erbstreit verhängte das Oberlandesgericht Stuttgart ein Zwangsgeld gegen eine Erbin. Die Frau hatte sich geweigert, ein notariell beurkundetes Nachlassverzeichnis vorzulegen und die Bewertung einer Immobilie zu ihren Gunsten manipuliert. Nun muss sie 3.000 Euro zahlen oder muss mit Gefängnis rechnen.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Oberlandesgericht Stuttgart
Datum: 08.08.2023
Aktenzeichen: 19 W 4/23
Verfahrensart: Sofortige Beschwerde im Zwangsvollstreckungsverfahren
Rechtsbereiche: Zwangsvollstreckungsrecht, Erbrecht

Beteiligte Parteien:

Gläubiger: Partei, die die Einhaltung der Verpflichtung zur Auskunftserteilung und Wertermittlung des Nachlasses fordert. Die Argumentation des Gläubigers stützt sich darauf, dass die Schuldnerin ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen ist und keine ausreichenden Anstrengungen unternommen hat, um die Mitwirkung des Notars oder die Erstellung eines korrekten Gutachtens zu erlangen.
Schuldnerin: Erbin, die zur Auskunftserteilung und Wertermittlung verpflichtet ist. Die Schuldnerin behauptete, alles Erforderliche getan zu haben und die Schuld bei Dritten zu suchen, insbesondere beim Notar, der nicht ausreichend tätig geworden sei. Ihre Argumentation wurde jedoch im Verfahren nicht als ausreichend angesehen.

Um was ging es?

Sachverhalt: Die Schuldnerin war verpflichtet, Auskunft über den Nachlass zu erteilen und den Wert einer Immobilie zu ermitteln. Dies sollte durch notariell beurkundete Verzeichnisse und ein Sachverständigengutachten geschehen. Die Schuldnerin gibt an, dass sie alles nötige zur Erfüllung getan habe und die Verzögerung nicht ihrer Verantwortung unterliege.
Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob die Schuldnerin alle zumutbaren Maßnahmen ergri[…]


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