In einem spektakulären Fall musste die Polizei 142.295 Euro Bargeld, die sie bei einer Verkehrskontrolle auf der A3 bei Nürnberg sicherstellte, wieder an den Fahrer herausgeben. Das Landgericht Nürnberg-Fürth entschied, dass der Verdacht auf illegales Hawala-Banking nicht ausreicht, um das Geld einzubehalten, und sah auch keinen Geldwäscheverdacht bestätigt. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die rechtlichen Grauzonen im Umgang mit hohen Bargeldsummen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 Qs 33/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Nürnberg-Fürth Datum: 17.10.2024 Aktenzeichen: 12 Qs 33/24 Verfahrensart: Beschwerdeverfahren gegen die Anordnung der Beschlagnahme im Ermittlungsverfahren Rechtsbereiche: Strafprozessrecht Beteiligte Parteien: Beschuldigter: Fahrer eines Pkw, der bei einer Verkehrskontrolle mit einer großen Summe Bargeld angehalten wurde. Argumentierte gegen die Sicherstellung des Bargelds. Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth: Leitete ein Ermittlungsverfahren ein und ordnete die Sicherstellung des Bargelds an aufgrund des Verdachts auf Geldwäsche. Um was ging es? Sachverhalt: Bei einer Verkehrskontrolle auf der BAB 3 wurde der Beschuldigte mit 142.295 € Bargeld angehalten. Die Polizei stellte das Geld sicher, und die Staatsanwaltschaft leitete ein Verfahren wegen des Verdachts auf Geldwäsche ein. Der Beschuldigte widersprach der Sicherstellung. Kern des Rechtsstreits: Ob die Sic
Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de LG Dortmund – Az.: 17 S 83/18 – Urteil vom 23.11.2018 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 27.03.2018 verkündete Urteil des Amtsgerichts hinsichtlich der Ungültigerklärung des zu Tagesordnungspunkt 2 gefassten Beschlusses der außerordentlichen Eigentümerversammlung vom 31.08.2017 („Abstimmung zur Bezahlung der Außenarbeiten aus den Rücklagen“) aufgehoben und zur […]