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Tateinheit bei zwei zeitlich nahe beieinander liegenden Geschwindigkeitsüberschreitungen

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Blitzermarathon überstanden? Nicht ganz! Das OLG Stuttgart kippt ein Fahrverbot, weil ein Raser innerhalb einer Minute gleich zweimal geblitzt wurde – und erklärt die Doppelbestrafung für unzulässig. Obwohl der Fahrer die Geschwindigkeit drastisch überschritt, werten die Richter die beiden Verstöße als eine einheitliche Tat. Ein Freifahrtschein für Temposünder? Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 ORbs 23 Ss 769/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Stuttgart Datum: 15.01.2024 Aktenzeichen: 2 ORbs 23 Ss 769/23 Verfahrensart: Rechtsbeschwerdeverfahren in Bußgeldsachen Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Strafprozessrecht Beteiligte Parteien: Betroffener: Fahrer, dem vorgeworfen wird, die Höchstgeschwindigkeit überschritten zu haben. Er argumentiert gegen eine doppelte Bestrafung derselben Tat. Staatskasse: Trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen nach der Aufhebung des Urteils. Um was ging es? Sachverhalt: Der Betroffene wurde am 27.10.2022 zweimal wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen zur selben Zeit an unterschiedlichen Orten belangt: einmal außerhalb und einmal innerhalb geschlossener Ortschaften. Er erhielt dafür getrennte Bußgelder. Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen, die zeitlich eng zusammenfallen, als dieselbe Tat im rechtlichen Sinne angesehen werden können, um somit eine doppelte Bestrafung zu vermeiden. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Urteil des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 5. Mai 2023 wird aufgehoben, und das Verfahren wird eingestellt.


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