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Reiseveranstalterhaftung für tödlichen Motorradunfall während Motorradreise

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Tragisches Ende einer Motorradtour in Kroatien: Ein erfahrener Biker stürzt tödlich, seine Versicherung verklagt den Reiseveranstalter auf Schadensersatz. Doch das Gericht weist die Klage ab und betont die Eigenverantwortung der Teilnehmer bei solchen Touren. Muss der Veranstalter für den Unfall haften oder trägt der Fahrer die alleinige Schuld? Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 U 23/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Stuttgart Datum: 10.11.2023 Aktenzeichen: 3 U 23/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Reiserecht, Deliktrecht, Vertragsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Ein Versicherungsunternehmen, das aus übergegangenem Recht Schadensersatzansprüche geltend macht. Sie behauptet, dass die Beklagten vertraglich verpflichtet waren, für die Sicherheit der Reiseteilnehmer zu sorgen, und diese Pflicht verletzt haben. Beklagte zu 1: Ein Unternehmen, das Motorradreisen veranstaltet. Ihre Werbung hebt den Schulungscharakter und die Sicherheit der Motorradreisen hervor. Beklagter zu 2: Geschäftsführer des Beklagten zu 1 und Tourguide für die Motorradreisen. Um was ging es? Sachverhalt: Ein Teilnehmer einer geführten Motorradtour stürzte während der Fahrt schwer und verstarb später an seinen Verletzungen. Die Klägerin, als Krankenversicherer, verlangte Schadensersatz für die Heilbehandlungskosten des verstorbenen Versicherten. Kern des Rechtsstreits: Die Hauptfrage war, ob die Beklagten haften, weil sie die Reise nicht sicher durchgeführt haben und dadurch der Unfall verursacht wurde. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Berufung der Klägerin wurde zurückgewie


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