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Reiseveranstalterhaftung für tödlichen Motorradunfall während Motorradreise

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Tragisches Ende einer Motorradtour in Kroatien: Ein erfahrener Biker stürzt tödlich, seine Versicherung verklagt den Reiseveranstalter auf Schadensersatz. Doch das Gericht weist die Klage ab und betont die Eigenverantwortung der Teilnehmer bei solchen Touren. Muss der Veranstalter für den Unfall haften oder trägt der Fahrer die alleinige Schuld? Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 U 23/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Stuttgart
  • Datum: 10.11.2023
  • Aktenzeichen: 3 U 23/23
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Reiserecht, Deliktrecht, Vertragsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Klägerin: Ein Versicherungsunternehmen, das aus übergegangenem Recht Schadensersatzansprüche geltend macht. Sie behauptet, dass die Beklagten vertraglich verpflichtet waren, für die Sicherheit der Reiseteilnehmer zu sorgen, und diese Pflicht verletzt haben.
  • Beklagte zu 1: Ein Unternehmen, das Motorradreisen veranstaltet. Ihre Werbung hebt den Schulungscharakter und die Sicherheit der Motorradreisen hervor.
  • Beklagter zu 2: Geschäftsführer des Beklagten zu 1 und Tourguide für die Motorradreisen.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Ein Teilnehmer einer geführten Motorradtour stürzte während der Fahrt schwer und verstarb später an seinen Verletzungen. Die Klägerin, als Krankenversicherer, verlangte Schadensersatz für die Heilbehandlungskosten des verstorbenen Versicherten.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Hauptfrage war, ob die Beklagten haften, weil sie die Reise nicht sicher durchgeführt haben und dadurch der Unfall verursacht wurde.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Berufung der Klägerin wurde zurückgewiesen und sie trägt die Kosten des Verfahrens.
  • Begründung: Das OLG Stuttgart entschied, dass kein Reisemangel im Sinne des § 651i BGB vorliegt. Es bestand kein Haftungsbegründender Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Tourguides und dem Sturz des Teilnehmers. Es war dem Teilnehmer freigestellt, sich bei Bedarf einer langsameren Gruppe anzuschließen.
  • Folgen: Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Schadensersatz und muss für die Verfahrenskosten aufkommen. Die Entscheidung ist vorläufig vollstreckbar, und die Revision wurde nicht zugelassen.

Reiseveranstalterhaftung: Tödlicher Motorradunfall und rechtliche Folgen analysiert

Die Reiseveranstalterhaftung spielt eine zentrale Rolle im Reiserecht, insbesondere wenn es um die Sicherheit der Teilnehmer während Aktivitäten wie einer Motorradreise geht. Bei einem tödlichen Unfall müssen verschiedene Aspekte untersucht werden, darunter die Haftung des Veranstalters und die Ursachen des Unfalls. Reisende haben das Recht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, wenn Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten werden, was eine genaue Risikoanalyse des Veranstalters erfordert. In einem konkreten Fall, der die Tragödie eines Motorradunfalls beleuchtet, werden die entscheidenden Details und rechtlichen Konsequenzen analysiert. Hierbei wird sowohl die Verantwortung des Reiseveranstalters als auch die Rolle der Reiseversicherung in den Fokus genommen….


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