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Kostenniederschlagung im Bußgeldverfahren

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Ein Autofahrer in Baden-Württemberg erlebte eine böse Überraschung, als ihm nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid von 75 Euro Gutachterkosten von über 2.000 Euro in Rechnung gestellt wurden. Das Oberlandesgericht Stuttgart stärkte die Rechte des Betroffenen und reduzierte die Kosten drastisch, da ihm vor Beauftragung des teuren Gutachtens nicht das rechtliche Gehör gewährt worden war. Der Fall unterstreicht die Bedeutung der Anhörungspflicht bei kostenintensiven Beweiserhebungen in Bußgeldverfahren. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 Ws 368/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Stuttgart
  • Datum: 26. Oktober 2023
  • Aktenzeichen: 4 Ws 368/23
  • Verfahrensart: Weitere Beschwerde im Verwaltungsverfahren wegen Kostenrechnung bei Bußgeldsachen
  • Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Kostenrecht

Beteiligte Parteien:

  • Betroffener: Führer eines Pkw, der wegen Nichteinhaltung des erforderlichen Abstands einen Bußgeldbescheid erhalten hatte. Der Betroffene legte gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein, der später zurückgenommen wurde.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Das Regierungspräsidium Karlsruhe erließ einen Bußgeldbescheid gegen den Betroffenen wegen eines Abstandsverstoßes. Der Betroffene legte Einspruch ein und beantragte die Reduzierung der Geldbuße. Während der Verfahrensentwicklung wurde ein Sachverständiger bestellt, dessen Kosten dem Betroffenen in Rechnung gestellt wurden, obwohl dieser den Einspruch vorher zurücknahm.
  • Kern des Rechtsstreits: Ob dem Betroffenen vor der Anordnung eines kostenintensiven Sachverständigengutachtens Rechtliches Gehör gewährt werden muss, insbesondere wenn die entstehenden Kosten die Bußgeldhöhe erheblich übersteigen.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Der Beschluss des Landgerichts Ravensburg, der die Beschwerde des Betroffenen als unbegründet zurückwies, wurde aufgehoben. Die Kostenrechnung wurde dahingehend abgeändert, dass nur noch eine geringere Gebühr von 20,50 Euro erhoben wird.
  • Begründung: Der Betroffene hätte vor der anfallenden Beweiserhebung rechtliches Gehör erhalten müssen, um über die potentiellen hohen Kosten informiert zu sein. Das Unterlassen dieser Anhörung war rechtswidrig, wodurch die Sachverständigenkosten nicht entstehen dürften.
  • Folgen: Die Kostenrechnung wird zugunsten des Betroffenen berichtigt. Der Betroffene muss somit nur die reduzierten Kosten zahlen, was die Praxis untermauert, dass in Bußgeldverfahren rechtliches Gehör vor kostenträchtigen Maßnahmen gewährt werden sollte.

Bußgeldverfahren: Einspruch und Kostenniederschlagung effektiv nutzen

Im Rahmen eines Bußgeldverfahrens kann es für Betroffene wichtig sein, die Möglichkeit der Kostenniederschlagung zu verstehen. Bei der Festsetzung von Geldbußen, etwa aufgrund von Ordnungswidrigkeiten, können Verwaltungsverfahren und mögliche Rechtsmittel wie der Einspruch entscheidend sein, um die Verfahrenskosten zu überprüfen. Die richtige Einlegung des Einspruchs kann dazu führen, dass die Bußgeldstelle die Entscheidung noch einmal prüft und eventuell von einer Zahlung absehen kann. Die Auseinandersetzung mit einem Bußgeldbescheid und den damit verbundenen Gebühren wirft häufig Fragen auf, die eine rechtliche Beratung notwendig machen….


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