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Kostenniederschlagung im Bußgeldverfahren

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Ein Autofahrer in Baden-Württemberg erlebte eine böse Überraschung, als ihm nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid von 75 Euro Gutachterkosten von über 2.000 Euro in Rechnung gestellt wurden. Das Oberlandesgericht Stuttgart stärkte die Rechte des Betroffenen und reduzierte die Kosten drastisch, da ihm vor Beauftragung des teuren Gutachtens nicht das rechtliche Gehör gewährt worden war. Der Fall unterstreicht die Bedeutung der Anhörungspflicht bei kostenintensiven Beweiserhebungen in Bußgeldverfahren. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 Ws 368/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Stuttgart Datum: 26. Oktober 2023 Aktenzeichen: 4 Ws 368/23 Verfahrensart: Weitere Beschwerde im Verwaltungsverfahren wegen Kostenrechnung bei Bußgeldsachen Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Kostenrecht Beteiligte Parteien: Betroffener: Führer eines Pkw, der wegen Nichteinhaltung des erforderlichen Abstands einen Bußgeldbescheid erhalten hatte. Der Betroffene legte gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein, der später zurückgenommen wurde. Um was ging es? Sachverhalt: Das Regierungspräsidium Karlsruhe erließ einen Bußgeldbescheid gegen den Betroffenen wegen eines Abstandsverstoßes. Der Betroffene legte Einspruch ein und beantragte die Reduzierung der Geldbuße. Während der Verfahrensentwicklung wurde ein Sachverständiger bestellt, dessen Kosten dem Betroffenen in Rechnung gestellt wurden, obwohl dieser den Einspruch vorher zurücknahm. Kern des Rechtsstreits: Ob dem Betroffenen vor der Anordnung eines kostenintensiven Sachverständigengutachtens Rechtliches Gehör gewährt werden muss, insbesondere wenn die entstehenden Kosten die Bußgeld


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