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Rechtsanwälte Kotz GbR

Dysfunktionales Absehen vom Fahrverbot

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Ein Rechtsanwalt rast mit seinem Oldtimer durch einen Berliner Tunnel und übertritt die Geschwindigkeit um 42 km/h – doch die Strafe fällt überraschend milde aus. Das Kammergericht Berlin hebt das Urteil nun auf und zwingt den Raser erneut vor Gericht, da die Begründung des Amtsgerichts für die geringe Strafe nicht ausreicht. Muss der Jurist nun doch mit einem Fahrverbot rechnen? Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 ORbs 165/24 – 162 SsBs 25/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Kammergericht Berlin
  • Datum: 11.09.2024
  • Aktenzeichen: 3 ORbs 165/24 – 162 SsBs 25/24
  • Verfahrensart: Rechtsbeschwerdeverfahren bezüglich eines Ordnungswidrigkeitenurteils
  • Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Straßenverkehrsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Betroffener: Ein verheirateter Rechtsanwalt mit zwei Kindern, der gegen die verhängte Geldbuße und das Fahrverbot Einspruch eingelegt hat. Der Betroffene argumentierte, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung durch technische Probleme mit seinem Oldtimer verursacht wurde.
  • Amtsanwaltschaft Berlin: Rechtsmittelinstanz, die die Verletzung sachlichen Rechts durch das Amtsgericht Tiergarten rügte, insbesondere die Absehung vom Fahrverbot trotz erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Betroffene überschritt die innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit um 42 km/h und erhielt einen Bußgeldbescheid über 800 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Das Amtsgericht Tiergarten reduzierte die Geldbuße auf 55 Euro und sah von einem Fahrverbot aufgrund des Geständnisses, der technischen Umstände und der persönlichen Situation des Betroffenen ab.
  • Kern des Rechtsstreits: Ob die Aufhebung des Fahrverbots durch das Amtsgericht Tiergarten gerechtfertigt war, insbesondere angesichts der behaupteten technischen Umstände und persönlichen Situation des Betroffenen.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten wurde aufgehoben und die Sache zur neuerlichen Verhandlung zurückverwiesen.
  • Begründung: Die Entscheidung, vom Fahrverbot abzusehen, war nicht ausreichend begründet. Es fehlten nachvollziehbare Tatsachen, die die Abweichung vom Regelfahrverbot rechtfertigen könnten. Ein Gutachten zur Plausibilität der technischen Probleme wurde aus Kostengründen nicht erstellt, was gegen eine sorgfältige Beweisaufnahme spricht. Die Tatsache, dass der Betroffene lange Zeit keine Voreintragungen hatte, konnte ebenfalls nicht als mildernder Umstand gewertet werden.
  • Folgen: Das Amtsgericht Tiergarten muss den Fall neu verhandeln und dabei eine umfassende Prüfung und Darstellung der Tatsachen sicherstellen, insbesondere hinsichtlich der besonderen Umstände, auf die sich der Betroffene beruft. Das Urteil hat keine abschließende Wirkung, weitere Rechtsmittel sind möglich.

Fahrverbot aufheben: Rechte und Möglichkeiten im Einzelfall analysiert

Das Fahrverbot ist eine der härtesten Sanktionen im Verkehrsrecht, die nach Verkehrsstraftaten verhängt werden kann. Die rechtlichen Konsequenzen eines Fahrverbots sind weitreichend, da sie nicht nur die Mobilität des Betroffenen einschränken, sondern auch zu einem Bußgeldbescheid führen können. In bestimmten Fällen gibt es jedoch die Möglichkeit, ein Fahrverbot aufzuheben oder sogar davon abzusehen….


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