Ein Rechtsanwalt rast mit seinem Oldtimer durch einen Berliner Tunnel und übertritt die Geschwindigkeit um 42 km/h – doch die Strafe fällt überraschend milde aus. Das Kammergericht Berlin hebt das Urteil nun auf und zwingt den Raser erneut vor Gericht, da die Begründung des Amtsgerichts für die geringe Strafe nicht ausreicht. Muss der Jurist nun doch mit einem Fahrverbot rechnen? Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 ORbs 165/24 – 162 SsBs 25/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Kammergericht Berlin Datum: 11.09.2024 Aktenzeichen: 3 ORbs 165/24 – 162 SsBs 25/24 Verfahrensart: Rechtsbeschwerdeverfahren bezüglich eines Ordnungswidrigkeitenurteils Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Straßenverkehrsrecht Beteiligte Parteien: Betroffener: Ein verheirateter Rechtsanwalt mit zwei Kindern, der gegen die verhängte Geldbuße und das Fahrverbot Einspruch eingelegt hat. Der Betroffene argumentierte, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung durch technische Probleme mit seinem Oldtimer verursacht wurde. Amtsanwaltschaft Berlin: Rechtsmittelinstanz, die die Verletzung sachlichen Rechts durch das Amtsgericht Tiergarten rügte, insbesondere die Absehung vom Fahrverbot trotz erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung. Um was ging es? Sachverhalt: Der Betroffene überschritt die innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit um 42 km/h und erhielt einen Bußgeldbescheid über 800 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Das Amtsgericht Tiergarten reduzierte die Geldbuße auf 55 Euro und sah von einem Fahrverbot aufgrund des Geständnisses, der technischen Umstände und der persönlichen Situation des Betroffenen ab. Kern des Rechtsstreit
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Bundesgerichtshof Az: VIII ZR 257/06 Urteil vom 20.06.2007 Ein am 1. September 2001 bestehendes Mietverhältnis über Wohnraum, das auf bestimmte Zeit eingegangen und bei dem vereinbart ist, dass es sich mangels Kündigung jeweils um einen bestimmten Zeitraum verlängert, kann auch nach dem 31. August 2001 nur zu dem im Vertrag […]