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Bezeichnung von Polizeibeamten als „Affenbande“ – Formalbeleidigung

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Ein Fahrradfahrer stürzt betrunken vom Rad und beleidigt die herbeigerufenen Polizisten als „Affenbande“ – jetzt muss er dafür tief in die Tasche greifen. Das Landgericht Traunstein bestätigte eine hohe Geldstrafe wegen Trunkenheit im Verkehr und Beleidigung, nachdem der Mann zuvor erfolglos Berufung eingelegt hatte. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Grenzen der Meinungsfreiheit, wenn es um die Beleidigung von Polizeibeamten geht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 205 StRR 323/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Bayerisches Oberstes Landesgericht München Datum: 04.10.2024 Aktenzeichen: 205 StRR 323/24 Verfahrensart: Revision im Strafverfahren Rechtsbereiche: Strafprozessrecht, Strafrecht Beteiligte Parteien: Angeklagter: Person, die wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr und Beleidigung verurteilt wurde. Sie legte Revision gegen das Urteil des Landgerichts Traunstein ein, wobei sie Verletzungen formellen und materiellen Rechts rügte. Landgericht Traunstein: Hat die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts als unbegründet verworfen. Amtsgericht: Ursprüngliche Verurteilung des Angeklagten zu einer Geldstrafe. Um was ging es? Sachverhalt: Der Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Dabei hatte er während einer Blutentnahme Beleidigungen gegenüber Polizeibeamten geäußert, die der Richter als Formalbeleidigung wertete. In der Berufungsverhandlung wurden unerwartet weitere Zeugen geladen, woraufhin die Verteidigung eine Verfahrensaussetzung oder -unterbrechung beantragte, die abgelehnt wurde. Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob die Ablehnung des Antrags auf Verfahrensaussetzung oder -unterbrechu


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