Zwei Jahre lang verweigerte eine Berliner Wohnungsbaugesellschaft einem Mieter im Rollstuhl den Bau einer Rampe – nun muss sie dafür tief in die Tasche greifen. Das Landgericht Berlin verurteilte das Unternehmen zu einer Entschädigung von 11.000 Euro wegen Diskriminierung, da der Mann über Jahre seinen Alltag nur mit fremder Hilfe bewältigen konnte. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Hürden, mit denen Menschen mit Behinderung im Kampf um Barrierefreiheit konfrontiert sind. Zum vorliegenden Urteil Az.: 66 S 24/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: LG Berlin II Datum: 15.07.2024 Aktenzeichen: 66 S 24/24 Verfahrensart: Schadensersatzklage wegen Diskriminierung nach dem AGG Rechtsbereiche: Gleichbehandlungsrecht, Mietrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Eine Person, die einen barrierefreien Zugang zum Wohnhaus benötigt. Beklagte: Vermieterin des Wohnraums, die die Zustimmung zum Bau einer Rampe verweigert hat. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger forderte Schadensersatz wegen Diskriminierung, da die Beklagte über zwei Jahre hinweg eine Zustimmung zum Bau einer Rampe, die für seine Barrierefreiheit notwendig war, verweigerte. Das Amtsgericht hatte eine Klage abgewiesen, da keine Benachteiligung im Sinne des AGG vorlag und eine Ausschlussfrist nicht eingehalten wurde. Kern des Rechtsstreits: Ist die Weigerung der Beklagten zur Zustimmung des Rampenbaus als Diskriminierung zu werten und besteht ein Entschädigungsanspruch? Was wurde entschieden? Entscheidung:
Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de Unterbrechung der Verfolgungsverjährung? OLG Celle – Az.: 2 Ss (Owi) 70/20 – Beschluss vom 06.03.2020 Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Diepholz vom 27. Dezember 2019 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die Geldbuße 170 € beträgt. Der Betroffene hat die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu […]