Ein Ingenieurbüro streitet sich mit Bauherren und Nachbarn über die Haftung für falsch gesetzte Erdnägel – und muss am Ende ordentlich zahlen. Der Fall landete vor dem Landgericht München, wo sich die Parteien auf einen Vergleich einigten, doch das Ingenieurbüro wollte sich mit der Kostenverteilung nicht abfinden und zog vor das Oberlandesgericht. Die Richter wiesen die Beschwerde jedoch ab, da die Einwände des Ingenieurbüros nicht stichhaltig waren. Zum vorliegenden Urteil Az.: 31 W 1309/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht München Datum: 17.09.2024 Aktenzeichen: 31 W 1309/24 Verfahrensart: Beschwerde gegen Streitwertfestsetzung Rechtsbereiche: Nachbarrecht, Baurecht, Zivilrecht Beteiligte Parteien: Kläger – verfolgten nachbarrechtliche Beseitigungsansprüche und Schadensersatzansprüche. Beklagte zu 1) und 2) – Eigentümer des benachbarten Grundstücks, verantwortlich für die Baumaßnahmen. Beklagte zu 3) – Ingenieurbüro, das die Bauleitung innehatte, dessen Umfang umstritten war. Beklagte zu 4) – bauausführende Firma, Subunternehmer im Bauvorhaben. Um was ging es? Sachverhalt: Die Kläger klagten gegen die Beklagten wegen nachbarrechtlicher Beseitigungsansprüche aufgrund von Erdnägeln, die während von Bauarbeiten auf dem Grundstück der Beklagten eingebracht wurden. Die Streitwertermittlung des Landgerichts wurde von dem Beschwerdeführer angefochten, da er einen höheren Streitwert beantragte, um den Mehrwert des Vergleichs zu berücksichtigen. Kern des Rechtsstreits:
Ganzen Artikel lesen auf: Verkehrsunfallsiegen.de AG Berlin-Mitte, Az.: 7 C 3060/16 Urteil vom 17.08.2016 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 852,95 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14. April 2016 zu zahlen. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Von den Kosten des Rechtsstreits […]