In einem überraschenden Beschluss hat das Oberlandesgericht Hamm das Landgericht Hagen zurückgepfiffen und strenge Maßstäbe für die Fristsetzung bei gerichtlichen Gutachten gesetzt. Ein Antrag auf ergänzende Begutachtung darf nicht einfach wegen Fristablaufs abgelehnt werden, so die Richter, denn das Grundrecht auf rechtliches Gehör hat oberste Priorität. Der Fall zeigt, wie wichtig klare Formulierungen und die Wahrung der Rechte aller Beteiligten im juristischen Verfahren sind. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 W 21/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Hamm Datum: 07.10.2024 Aktenzeichen: 12 W 21/24 Verfahrensart: Sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss des Landgerichts in einem Beweisverfahren Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht, Beweisrecht Beteiligte Parteien: Antragsgegnerin – hat die sofortige Beschwerde eingelegt, weil der Antrag auf ergänzende Begutachtung des Sachverständigengutachtens zurückgewiesen wurde. Landgericht Hagen – hat den ursprünglichen Beschluss gefasst, den Antrag der Antragsgegnerin abzulehnen. Um was ging es? Sachverhalt: Die Antragsgegnerin stellte einen Antrag auf Ergänzung des Beweisbeschlusses. Das Landgericht hat diesen Antrag mit der Begründung zurückgewiesen, dass die Frist zur Stellungnahme zum Gutachten des Sachverständigen abgelaufen sei. Kern des Rechtsstreits: War die Fristsetzung für die Stellungnahme klar und eindeutig genug, um eine Präklusion bei Nichterfüllung auszulösen, oder war die Fristsetzung unzureichend?
Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de Oberlandesgericht Brandenburg – Az.: (1 B) 53 Ss-OWi 56/17 (34/17) – Beschluss vom 20.02.2017 Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel vom 9. November 2016 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Betroffene die Ordnungswidrigkeit eines fahrlässigen (nicht: vorsätzlichen) Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb […]