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Hybride Wohnungseigentümerversammlung- Vorgaben zur technischen Umsetzung

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Digital dabei! Das Landgericht Frankfurt stärkt die Rechte von Wohnungseigentümern, an Versammlungen virtuell teilzunehmen. Ein Beschluss, der die digitale Teilnahme ermöglicht, wurde für rechtmäßig erklärt, solange die Möglichkeit zur physischen Anwesenheit bestehen bleibt. Damit wird der Weg für moderne und flexible Eigentümerversammlungen geebnet. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2-13 S 33/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Frankfurt am Main
  • Datum: 10.10.2024
  • Aktenzeichen: 2-13 S 33/23
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts
  • Rechtsbereiche: Wohnungseigentumsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Klägerin: Eine Wohnungseigentümerin, die mehrere Beschlüsse der Eigentümerversammlung anfechtet und insbesondere die fehlenden Möglichkeiten zur elektronischen Teilnahme an der Versammlung kritisiert.
  • Beklagte: Die übrigen Wohnungseigentümer oder die Wohnungseigentümergemeinschaft, die die Beschlüsse verteidigen.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Klägerin wendet sich gegen die Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung vom 04.09.2021, insbesondere zu den Punkten 2a (Gesamtabrechnung 2020) und 10a (weitere Beschlüsse). Es wird angefochten, dass die Teilnahme an der Versammlung auch elektronisch ermöglicht werden kann, ohne dass eine genaue Ausgestaltung vorliegt.
  • Kern des Rechtsstreits: Ist die Regelung zur elektronischen Teilnahme an der Wohnungseigentümerversammlung rechtsgültig und ausreichend bestimmt?

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Anfechtung der Beschlüsse zu TOP 2a und 10a wurde für nichtig erklärt. Die Berufung der Klägerin wurde teilweise zurückgewiesen.
  • Begründung: Die Gerichte kamen zu dem Schluss, dass die Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 2a und 10a mangelnde Bestimmtheit aufweisen, insbesondere bezüglich der Regelungen zur elektronischen Teilnahme. Die Klägerin habe insofern recht erhalten.
  • Folgen: Die Klägerin trägt 80 % der Kosten des Verfahrens, während die Beklagte 20 % der Kosten trägt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar und die Revision wurde für die Klägerin in Bezug auf TOP 13 zugelassen. Der Streitwert wurde auf 30.874,50 Euro festgesetzt.

Hybride Wohnungseigentümerversammlung: Chancen und Herausforderungen 2023

Die Hybride Wohnungseigentümerversammlung ist ein zunehmend populäres Format, das es Eigentümern ermöglicht, sowohl vor Ort als auch online an Versammlungen teilzunehmen. Diese Versammlungsform stellt eine Antwort auf die wachsenden Anforderungen nach Flexibilität und Inklusivität innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft dar. Im Jahr 2023 hat die WEG-Reform neue rechtliche Vorgaben für die digitale Eigentümerversammlung aufgestellt, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Bestimmungen und Datenschutzrichtlinien eingehalten werden. Die technische Umsetzung dieser hybriden Versammlungen ist dabei entscheidend für ihren Erfolg. Anbieter von Online-Tools für Eigentümerversammlungen müssen nicht nur die Protokollierung der hybriden Versammlung gewährleisten, sondern auch die Teilnehmenden schützen. Im Folgenden wird ein konkreter Fall beleuchtet, der die Herausforderungen und Lösungen im Rahmen einer hybriden Wohnungseigentümerversammlung thematisiert….


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