Ein Motorradfahrer wird bei einem Überholmanöver von einem abbiegenden Traktor erfasst und erleidet eine inkomplette Querschnittslähmung. Das Oberlandesgericht München verurteilt den Traktorfahrer zu einer Mithaftung von 80 Prozent und spricht dem Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 160.000 Euro zu. Der Fall verdeutlicht die schwerwiegenden Folgen, die ein Verkehrsunfall haben kann, und wirft Fragen nach der angemessenen Entschädigung für lebenslange Beeinträchtigungen auf. Zum vorliegenden Urteil Az.: 24 U 404/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht München Datum: 28.07.2022 Aktenzeichen: 24 U 404/21 Verfahrensart: Berufungsverfahren zu Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Fordert zusätzliches Schmerzensgeld und materielle Schadensersatzansprüche aufgrund eines Verkehrsunfalls. Beklagte: Widerspricht den Schadensersatzforderungen und berufen sich auf die Haftungsverteilung im Rahmen des Unfalls. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger hatte einen Unfall, bei dem er schwer verletzt wurde. Es gab Streit um die Haftung und die Höhe des Schmerzensgeldes. Der Linksabbieger verletzte seine Rückschaupflicht, womit ein wesentlicher Verkehrsverstoß festgestellt wurde. Kern des Rechtsstreits: Wie ist die Haftung zwischen dem Linksabbieger und dem Überholer zu verteilen, und in welcher Höhe ist zusätzlicher Schadensersatz zu leisten? Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Beklagten wurden verurteilt, dem Kläger ein zusätzliches Schmerzensgeld von 90.000 € sowie weitere
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Der Geschädigte muss nach einem Totalschaden nicht auf ein höheres Restwertangebot der Versicherung warten, bevor er das Fahrzeug verkauft. Wenn er das Fahrzeug auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens zum ermittelten Restwert veräußert, genügt er seiner Schadensminderungspflicht. → Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 9 O 49/23 Totalschaden: Kein Abwarten auf höheres Restwertangebot […]