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Testamentsauslegung – Rangverhältnis Vermächtnisse und Testamentsvollstreckervergütung

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Ein millionenschwerer Kunstnachlass, ein Streit um die Bezahlung des Testamentsvollstreckers und wertvolle Gemälde von M.B.: Das Oberlandesgericht München musste entscheiden, wie viel dem Testamentsvollstrecker zusteht, der den Nachlass einer Erblasserin verwaltete. Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Berechnung der Vergütung anhand der Neuen Rheinischen Tabelle, die für die Erblasserseite zu einer deutlich niedrigeren Summe führte als ursprünglich gefordert. Der Fall beleuchtet die komplexe Materie der Testamentsvollstreckung und die Bedeutung klarer testamentarischer Vorgaben.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Oberlandesgericht München
Datum: 13.06.2022
Aktenzeichen: 33 U 6666/21
Verfahrensart: Berufungsverfahren bezüglich Testamentsvollstreckervergütung
Rechtsbereiche: Erbrecht, Zivilrecht

Beteiligte Parteien:

Kläger: Eine Person, die die Testamentsvollstreckervergütung fordert und den Beklagten verklagt hat.
Beklagter: Der Testamentsvollstrecker und Miterbe, der zur Zahlung der Vergütung verurteilt wurde.

Um was ging es?

Sachverhalt: Der Beklagte, als Testamentsvollstrecker der verstorbenen Erblasserin, sollte eine Vergütung für seine Tätigkeit erhalten. Die Erblasserin hatte in ihrem Testament Regelungen zur Vergütung und zur Verteilung des Nachlasses getroffen. Der Wert des Nachlasses betrug über 32 Millionen Euro, und der Beklagte war zu einem Viertel als Miterbe eingesetzt.
Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, in welcher Reihenfolge die Vermächtnisse und die Vergütung des Testamentsvollstreckers aus dem Nachlass zu erfüllen sind und welche Berechnungsgrundlage für die Vergütung anzuwenden ist.

Was wurde entschieden?

Entscheidung:[…]


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