Ein Sohn erbt ein Anwesen, doch die darin befindliche Firma seiner Schwester soll raus! Nach dem Tod des Vaters, der das Gebäude vermietet hatte, nutzt der neue Eigentümer ein Sonderkündigungsrecht und setzt die GmbH vor die Tür. Der Fall landete vor dem Oberlandesgericht München, das nun ein Machtwort im Familienstreit gesprochen hat. Zum vorliegenden Urteil Az.: 32 U 2545/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht München Datum: 05.09.2022 Aktenzeichen: 32 U 2545/22 Art des Verfahrens: Berufungsverfahren im Zivilrecht Betroffene Rechtsbereiche: Mietrecht, Nießbrauchrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Grundstückseigentümer Beklagte: Gewerbliche Mieterin (GmbH) Sachverhalt: Der Kläger hatte das Grundstück von seiner Mutter übertragen bekommen, die sich ein Nießbrauchrecht vorbehielt. Nach ihrem Tod ging das Nießbrauchrecht auf den Vater über. Der Vater vermietete kurz vor seinem Tod das gesamte Anwesen an die beklagte GmbH. Nach seinem Tod kündigte der Kläger als Eigentümer den Mietvertrag. Kern des Rechtsstreits: Ist der Kläger als Eigentümer nach dem Ende des Nießbrauchs berechtigt, den vom Nießbraucher abgeschlossenen Mietvertrag zu kündigen? Entscheidung: Das OLG München wies die Berufung der Beklagten zurück und bestätigte die Räumungsverpflichtung. Begründung: Der Eigentümer hat nach § 1056 Abs. 2 BGB ein Sonderkündigungsrecht für Mietver
Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de Arbeitszeit und Lohnabrechnungen Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz – Az.: 3 Sa 354/18 – Urteil vom 18.02.2019 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz – Auswärtige Kammern Bad Kreuznach – vom 10.10.2018, Az.: 7 Ca 407/18, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand Die Parteien des […]