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Schadensersatzbemessung nach Hundebiss

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Ein Hundebiss aus dem Jahr 2012 beschäftigt weiterhin die Gerichte: Das Oberlandesgericht München hat ein Urteil des Landgerichts Traunstein aufgehoben und den Fall zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen, da die Schuldfrage und die Höhe des Schadensersatzes unzureichend geklärt wurden. Die Klägerin, die durch den Biss erhebliche Verletzungen erlitt, fordert einen hohen Schadensersatz, während die Beklagte, Halterin des Hundes, die Höhe der Forderung bestreitet. Nun muss das Landgericht Traunstein die genauen Umstände des Vorfalls und die entstandenen Schäden erneut prüfen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 18 U 3176/20 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht München Datum: 22.02.2022 Aktenzeichen: 18 U 3176/20 Verfahrensart: Berufungsverfahren zu einem Schadensersatzanspruch Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Haftungsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Hundebisses. Beklagte: Haftung für den Hundebiss und Verpflichtung zur Erstattung von Schadensersatz. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin forderte Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Hundebisses, der sich am 08.03.2012 ereignet hatte. Das Landgericht Traunstein hatte die Beklagten verurteilt, zur Zahlung eines Betrages zuzüglich Zinsen und zur Erstattung eines Teils der materiellen sowie immateriellen Schäden. Kern des Rechtsstreits: Ob die ursprüngliche Entscheidung des Landgerichts aufgehoben werden soll und welche Beträge an die Klägerin zu zahlen sind. Was wurde entschieden? Entscheidung: Auf die Berufung beider Parteien wurde das Endurteil des Landgerichts Traunstein aufgehoben und die


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