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Geschäftswert für Beurkundung eines Pflichtteilsverzichtsvertrags

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Kinder verzichten auf ihr Erbe, doch der Streit entbrennt erst danach: Wie viel darf der Notar für die Beurkundung des Verzichts verlangen, wenn die Eltern nacheinander sterben? Das Oberlandesgericht München hat nun entschieden, dass die Gebühr nur auf Basis des Vermögens eines Elternteils berechnet werden darf. Doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen, der Fall geht vor den Bundesgerichtshof. Zum vorliegenden Urteil Az.: 32 Wx 411/22 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Urteil befasst sich mit der Frage nach der korrekten Bewertung des Geschäftswerts bei der Beurkundung eines Pflichtteilsverzichts gegenüber dem erstversterbenden Elternteil.
  • Der Antragsteller widersprach einer Erhöhung der Kostenrechnung, da er den Geschäftswert nur nach dem Vermögen eines Elternteils bestimmte.
  • Das Landgericht München I entschied zunächst, dass das Vermögen beider Elternteile in die Bewertung einzubeziehen sei, was zu einer höheren Rechnung führte.
  • Das OLG München hob diese Entscheidung auf und bestimmte, dass der Geschäftswert nach dem höheren Vermögen eines Elternteils zu bemessen ist.
  • Der Senat argumentierte, dass der Verzicht nur gegenüber dem erstversterbenden Elternteil wirksam wird, und eine Addition des Vermögens beider Elternteile daher nicht geboten ist.
  • Diese Entscheidung folgt der Auffassung, dass im Rahmen eines Pflichtteilsverzichts ein einheitliches Rechtsverhältnis vorliegt.
  • Das Urteil verdeutlicht, dass die Verzichtserklärungen in einem Bedingungsverhältnis stehen und letztlich nur eine Erklärung wirksam wird.
  • Die Entscheidung hat Einfluss auf die Berechnung von Kosten im Zusammenhang mit Pflichtteilsverzichten und könnte zu einer Vereinheitlichung der Rechtsprechung in diesem Bereich führen.

Pflichtteilsverzicht im Erbrecht: Bedeutung und rechtliche Rahmenbedingungen im Fokus

Im Erbrecht spielt der Pflichtteilsverzicht eine bedeutende Rolle, insbesondere wenn es um die Regelung von Vermögen und Nachlass geht. Ein Pflichtteilsverzichtsvertrag ermöglicht es einem Erben, auf seinen gesetzlichen Pflichtteil zu verzichten, was oft Teil einer umfassenden Nachlassregelung ist. Solche Verträge müssen notariell beurkundet werden, um rechtlich gültig zu sein. Dabei spielt der Geschäftswert eine zentrale Rolle, da er die Höhe der Gebühren für die Notarielle Beurkundung beeinflusst. Dieser Geschäftswert wird unter Berücksichtigung des gesamten Nachlasses und der jeweiligen Vermögenswerte ermittelt und hat Auswirkungen auf die Erbschaftsteuer sowie die Rechtsstellung innerhalb einer Erbengemeinschaft. Im Folgenden wird ein konkreter Fall beleuchtet, der diese Aspekte näher untersucht und analysiert.

Der Fall vor Gericht


Kostenberechnung beim Pflichtteilsverzicht gegenüber erstversterbenden Eltern

Das Oberlandesgericht München hat in einem Beschluss vom 17. Oktober 2022 die Berechnungsgrundlage für notarielle Gebühren bei Pflichtteilsverzichten neu definiert. Im Kern ging es um die Frage, wie der Geschäftswert für die Beurkundung eines Pflichtteilsverzichts zu bemessen ist, wenn Kinder gegenüber dem Erstversterbenden ihrer Eltern auf ihr Pflichtteilsrecht verzichten.

Streit um notarielle Gebührenberechnung

Ein Notar hatte für die Beurkundung eines Pflichtteilsverzichts eine Rechnung über 437,09 Euro ausgestellt. Bei der Berechnung berücksichtigte er nur das Vermögen eines Elternteils als Grundlage….


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