Eine Frau scheiterte vor dem Oberlandesgericht München mit ihrer Klage auf Schmerzensgeld nach einem Auffahrunfall. Sie machte geltend, unter anderem an einer posttraumatischen Belastungsstörung zu leiden, doch die Richter stuften den Unfall als „nach objektiven Kriterien eher harmlos“ ein und sahen die Ursache für ihre Beschwerden in einer „persönlichkeitsbedingten psychischen Fehlverarbeitung“ einer Trennung. Die Klägerin muss nun die Kosten des Verfahrens tragen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 24 U 37/20 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Es ging um die Frage, ob Beschwerden und psychische Folgen eines Autounfalls auf den Unfall selbst zurückzuführen sind.
- Die Klägerin machte geltend, dass der Unfall zu schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen, einschließlich PTBS und Fibromyalgiesyndrom, geführt habe.
- Eine zentrale Schwierigkeit bestand darin, die Ursache der Beschwerden der Klägerin festzustellen, insbesondere ob diese psychischer oder körperlicher Natur waren.
- Das Gericht entschied, dass die von der Klägerin geltend gemachten psychischen und körperlichen Beschwerden mit den vorgetragenen Unfallverletzungen nicht im Zusammenhang stehen.
- Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die vom Unfall ausgehende Bedrohung nicht außergewöhnlich genug war, um die Entstehung einer PTBS zu rechtfertigen, und dass die körperlichen Beschwerden nicht durch den Unfall verursacht wurden.
- Die psychiatrische Begutachtung ergab, dass die Beschwerden der Klägerin psychogener Natur sind und möglicherweise auf persönliche Umstände zurückzuführen sind.
- Durch die Bestätigung des Urteils des Landgerichts hatten die Kläger keine zusätzlichen Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld über die bereits gewährten Beträge hinaus.
- Die Entscheidung zeigt, dass für die Anerkennung von psychischen Folgebeschwerden nach Unfällen klare und objektive Nachweise nötig sind.
- Das Urteil verdeutlicht, dass nicht jede empfundene Belastung infolge eines Unfalls rechtlich als Trauma anerkannt wird.
- Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen, was bedeutet, dass die Entscheidung als endgültig betrachtet wird.
Verkehrsunfall: Schadensersatzansprüche und psychische Folgen im Gerichtsurteil
Ein Verkehrsunfall kann weitreichende körperliche und psychische Folgen für die Betroffenen haben. Oft sind es nicht nur die physischen Verletzungen, die behandelt werden müssen, sondern auch die psychische Gesundheit von Unfallopfern leidet unter den Ereignissen. Traumatische Erfahrungen können zu Belastungsstörungen führen, die langanhaltende psychische Belastungen und Schwierigkeiten im Alltag mit sich bringen. Der Nachweis der Ursächlichkeit für diese psychisch vermittelten Unfallfolgen ist jedoch häufig kompliziert und erfordert medizinische Gutachten sowie psychologische Unterstützung. Die rechtlichen Ansprüche auf Schadensersatz, beispielsweise Schmerzensgeld, hängen maßgeblich von einer fundierten Ursachenanalyse ab. Betroffene sind oft auf psychosoziale Unterstützung angewiesen, um die Auswirkungen des Traumas zu bewältigen und ihre psychische Gesundheit wiederherzustellen. Im Spannungsfeld zwischen Täter-Opfer-Relation und den erforderlichen Beweismitteln zur Klärung der Unfallfolgen stellt sich die Frage, wie solche Fälle vor Gericht behandelt werden. Im Folgenden wird ein konkreter Fall analysiert, der diese Thematik aufgreift….