Trotz schwerer Verletzungen nach einem Sturz scheitert eine Frau vor dem Oberlandesgericht München mit ihrer Klage auf höhere Invaliditätsleistungen. Der Grund: Ihr Anspruch aus der privaten Unfallversicherung ist verjährt, obwohl sie jahrelang mit der Versicherung über die Höhe der Invalidität stritt. Das Gericht entschied, dass die Verhandlungen über eine Neubemessung der Invalidität die Verjährung des ursprünglichen Anspruchs nicht gehemmt haben. Zum vorliegenden Urteil Az.: 25 U 418/21 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Im Rechtsstreit ging es um die Frage der Verjährung von Ansprüchen aus einer Unfallversicherung nach einer Neubemessung der Invalidität.
- Die Klägerin hat versucht, einen höheren Invaliditätsgrad und damit verbunden eine höhere Entschädigungszahlung durchzusetzen.
- Das Gericht stellte fest, dass die Kommunikation während des Neubemessungsverfahrens nicht als Verhandlung über die ursprüngliche Invaliditätsbemessung interpretiert werden kann.
- Die Versicherungsnehmerin hatte beantragt, das ursprüngliche Urteil anzufechten, aber ihre Berufung wurde abgewiesen.
- Die Beklagte erhob die Einrede der Verjährung für den Anspruch der Erstbemessung.
- Das Gericht entschied, dass kein Wille der Versicherung vorlag, die ursprüngliche Invaliditätsbemessung erneut zu verhandeln.
- Diese Entscheidung verdeutlicht, dass formalisierte Verhandlungen notwendig sind, um die Verjährung eines Anspruchs zu hemmen.
- Der vorherige Versuch der Klägerin, die Entschädigung ohne formelle Verhandlungen zu erhöhen, führte nicht zum Erfolg.
- Das Urteil zeigt, dass Versicherungsnehmer klarstellen müssen, wenn sie verlangen, dass frühere Entscheidungen neu verhandelt werden sollen, um Verjährungsfristen zu beeinflussen.
Aktuelles Gerichtsurteil: Verjährung von Ansprüchen auf Invaliditätsleistungen
Die Unfallversicherung bietet wichtigen Schutz bei Unfällen und deren langfristigen Folgen. Sie deckt unter anderem Invaliditätsleistungen ab, die dem Versicherten zustehen, wenn er aufgrund eines Unfalls dauerhaft beeinträchtigt ist. Doch trotz dieser Sicherheitsnetze können Ansprüche auf Schadensersatz und Leistungen verjähren, wenn Fristen nicht eingehalten werden. Dies wirft oft Fragen zu den Versicherungsbedingungen auf und erfordert eine präzise Schadensmeldung und Dokumentation des Gesundheitszustands. Ein entscheidender Aspekt in diesem Zusammenhang ist die rechtzeitige Geltendmachung des Rechtsanspruchs. In letzter Zeit gab es bedeutende Gerichtsurteile, die sich mit der Verjährung von Ansprüchen auf Invaliditätsleistungen befassen. Im Folgenden wird ein aktueller Fall vorgestellt, der wichtige Erkenntnisse zu diesem Thema liefert.
Der Fall vor Gericht
Verjährung bei Unfallversicherung: Kein Erfolg für verletzten Versicherungsnehmer
Ein Rechtsstreit um Invaliditätsleistungen aus einer privaten Unfallversicherung beschäftigte das Oberlandesgericht München. Die Versicherungsnehmerin hatte sich bei einem Sturz im Juli 2014 schwere Verletzungen zugezogen, darunter eine Fersen-Trümmerfraktur, einen Meniskusriss und Bänderrisse. Nach der Unfallmeldung bestätigte der behandelnde Arzt einen unfallbedingten Dauerschaden.
Unterschiedliche Bewertungen der Invalidität
Die Versicherung setzte nach einem Gutachten im Oktober 2015 den Invaliditätsgrad auf 24,5% fest. Die Versicherte widersprach dieser Einschätzung und forderte auf Basis eines Privatgutachtens die Anerkennung eines Invaliditätsgrades von mindestens 75%….