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Überprüfung des ehevertraglichen Ausschlusses des Versorgungsausgleichs

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Nach 27 Jahren und dem Tod ihres Ex-Mannes erstritt eine Frau vor dem Oberlandesgericht München erfolgreich ihren Versorgungsausgleich. Der ursprünglich gültige Ehevertrag wurde aufgrund der damaligen Schwangerschaft der Frau und der einseitigen Lastenverteilung als sittenwidrig eingestuft. Nun erhält die Frau nachträglich einen beträchtlichen Teil der Rentenansprüche ihres verstorbenen Ex-Mannes zugesprochen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 UF 356/21 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Oberlandesgericht München widmete sich der Frage, ob ein Versorgungsausgleich trotz eines notariellen Ausschlusses in einem Ehevertrag durchgeführt werden kann.
  • Im Zusammenhang steht der Ausschluss des Versorgungsausgleichs im Ehevertrag kurz vor der Eheschließung. Dabei war die Antragstellerin schwanger und in einer schwachen Verhandlungsposition.
  • Die komplexe Schwierigkeit lag darin, ob der Ausschluss aufgrund eines veränderten rechtlichen Verständnisses zur Sittenwidrigkeit von Eheverträgen hinfällig ist.
  • Das Gericht hob die vorige Entscheidung des Amtsgerichts auf und entschied, dass ein Versorgungsausgleich durchzuführen ist.
  • Grund für die Entscheidung war die fehlende materielle Rechtskraft der früheren Feststellung, dass kein Versorgungsausgleich stattfindet, sowie die Sittenwidrigkeit des Ehevertrags aufgrund einseitiger Lastenverteilung.
  • Außerdem kann der Einwand der Verwirkung nicht aufrechterhalten werden, da der Maßstab für eine Verwirkung strenger ist als der allgemeine Grundsatz.
  • Die Durchführung des Versorgungsausgleichs sollte das Anrecht der Antragstellerin sowie des verstorbenen Ex-Ehemanns in der Rentenversicherung berücksichtigen. Dies soll sicherstellen, dass kein Erbteil zu einer günstigeren Stellung führt als der reguläre Versorgungsausgleich.
  • Diese Entscheidung stärkt die Position von Personen, die unter ähnlichen Bedingungen Eheverträge geschlossen haben und zeigt ihre rechtlichen Möglichkeiten zur Anfechtung solcher Verträge.

Ehevertrag: Der Ausschluss des Versorgungsausgleichs und seine Folgen im Scheidungsfall

Eheverträge sind ein wichtiges Instrument, um die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Ehe zu gestalten und sich vor unerwarteten finanziellen Belastungen zu schützen. Insbesondere der ehevertragliche Ausschluss des Versorgungsausgleichs spielt hierbei eine zentrale Rolle. Dieser Ausschluss kann Einfluss auf die Vermögensaufteilung und die Altersvorsorge der Ehepartner haben, insbesondere im Falle einer Scheidung. Eine sorgfältige Notarielle Beurkundung sowie individuelle Absprachen sind entscheidend, um langfristige Planungen und den Vermögensschutz zu gewährleisten. Der Versorgungsausgleich regelt, wie während der Ehe erworbene Rentenansprüche im Trennungsfall auf die Ehepartner aufgeteilt werden. Ein bewusster Ausschluss dieses Ausgleichs bedarf einer rechtlichen Prüfung, um Folgen wie Ansprüche im Alter und Ehegattenunterhalt zu klären. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der diese Thematik vertieft und aufzeigt, welche rechtlichen Aspekte hierbei zu beachten sind.

Der Fall vor Gericht


Späte Abrechnung: Sittenwidriger Ehevertrag nach 27 Jahren erfolgreich angefochten

In einem wegweisenden Fall hat das Oberlandesgericht München einer Frau nachträglich den Versorgungsausgleich zugesprochen, der ihr 1994 durch einen Ehevertrag verwehrt worden war….


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