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Sachverständigengutachten zur Testierfähigkeit – Kostentragungspflicht des wahren Erben

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Vier Tage nach seiner Hochzeit stirbt ein Mann und hinterlässt zwei Testamente mit unterschiedlichen Erben. Ein erbitterter Streit um das Erbe entbrennt zwischen seinen Söhnen aus erster Ehe und seiner frisch angetrauten Witwe. Letztendlich entscheidet ein Gutachter über die Gültigkeit des letzten Willens und die Söhne müssen die Kosten dafür tragen.


Das Wichtigste in Kürze

Es ging um die Frage, ob ein Nottestament wirksam ist und wer die Kosten für ein Sachverständigengutachten zur Klärung der Testierfähigkeit des Erblassers tragen muss.
Der Erblasser hatte verschiedene Testamente errichtet, die Ehefrau focht die Erteilung eines Erbscheins an die Söhne an.
Die Schwierigkeiten lagen in der Beurteilung der Testierfähigkeit und der Rechtswirksamkeit des Nottestaments.
Das Nachlassgericht entschied zunächst zugunsten der Söhne und ordnete ein Gutachten über die Testierfähigkeit an.
Das Gutachten ergab, dass der Erblasser testierunfähig war, die Beschwerde der Ehefrau wurde dennoch zurückgenommen.
Das Gericht entschied, dass die Söhne als Erben die Kosten des Gutachtens tragen müssen, nicht die Ehefrau.
Die Entscheidung basiert darauf, dass das Gutachten im Interesse der wahren Erben lag und sie somit die Kosten zu tragen haben.
Die Auswirkungen sind, dass Erben häufiger damit rechnen müssen, Gutachterkosten zu tragen, wenn Zweifel über die Testierfähigkeit bestehen und diese im Erbscheinverfahren geklärt werden müssen.


Testierfähigkeit im Erbrecht: Ein Schlüssel zur Validität von Testamenten
Im Erbrecht ist die Testierfähigkeit eines Erblassers von entscheidender Bedeutung, insbesondere wenn es um die Validität eines Testaments geht. Ein Sachverständigengutachten zur Testierfähigkeit kann in Erbschaftsstreitigkeiten oft der Schlüssel sein, um herauszufinden, ob der wirkliche Wille des Erblassers gegebe[…]


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