Raser auf der AVUS geblitzt! Doch das Amtsgericht Tiergarten zeigte sich bei der Urteilsfindung gnädig – sehr zum Missfallen der Amtsanwaltschaft und des Kammergerichts Berlin. Letzteres rügte nun die „lückenhafte Beweiswürdigung“ des Amtsgerichts und verwies den Fall zurück. Nun muss neu verhandelt werden. Zum vorliegenden Urteil Az.: ORbs 100/24 – 162 SsBs 18/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Das Urteil betrifft eine Geschwindigkeitsüberschreitung, die durch Nachfahren mit einem ungeeichten Tachometer festgestellt wurde.
- Der Tatrichter muss selbstständig die Höhe des Sicherheitsabschlags bestimmen, da es sich nicht um ein standardisiertes Messverfahren handelt.
- Bei Abweichung von üblichen Toleranzwerten muss das Tatgericht dies detailliert und tatsachenbasiert begründen.
- Das Amtsgericht Tiergarten urteilte teilweise abweichend vom Bußgeldbescheid und setzte eine geringere Geschwindigkeit und Geldbuße fest.
- Die Amtsanwaltschaft erhob erfolgreich eine Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten.
- Das Gericht stellt fest, dass die Beweiswürdigung des Amtsgerichts Berlin unklar und lückenhaft ist.
- Es fehlt an ausreichenden Angaben darüber, wie die Beweise erhoben und gewürdigt wurden, insbesondere der Verzicht auf Zeugenvernehmungen bleibt unerklärt.
- Die festgesetzten Toleranzabweichungen wurden nicht ausreichend begründet, insbesondere der hohe Toleranzabzug für die Messung bei Nacht.
- Die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsmessung wie gleichbleibender Abstand und Beobachtungsmöglichkeiten wurden nicht ausreichend thematisiert.
- Das Urteil wurde aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Geschwindigkeitsmessung im Fokus
Die Geschwindigkeitsmessung im Straßenverkehr spielt eine entscheidende Rolle für die Verkehrsüberwachung und die Einhaltung der Verkehrsregeln. Oftmals erfolgt diese Messung durch verschiedene Systeme, die entweder analoge oder digitale Tachometer verwenden. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung können Fahrern durch Maßnahmen wie die Toleranzabzüge für Tachowerte, die möglicherweise durch technische Mängel wie ein ungeeichter Tacho beeinflusst werden, höhere Strafen drohen. Diese Abzüge sind wichtig, um die Genauigkeit der Tempomessung zu gewährleisten. Ein immer wiederkehrendes Problem sind die rechtlichen Auswirkungen von Geschwindigkeitsmessungen, die unter ungenauen Bedingungen durchgeführt werden, wie beispielsweise dem Nachfahren eines anderen Fahrzeugs. In den folgenden Abschnitten wird ein konkreter Fall zu diesem Thema näher betrachtet, um zu verstehen, wie solche Messungen in der Praxis rechtlich beurteilt werden.
Der Fall vor Gericht
Nachfahrmessung auf der AVUS: Gericht bemängelt Ermittlung der Geschwindigkeitsüberschreitung
Ein Autofahrer wurde auf der AVUS in Berlin bei einer nächtlichen Geschwindigkeitsmessung mit 180 km/h gemessen. Die Polizei Berlin verhängte daraufhin mit Bußgeldbescheid vom 29. Juni 2023 eine Geldbuße von 1.000 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot wegen vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung um 44 km/h innerorts.
Amtsgericht reduziert Bußgeld und hebt Fahrverbot auf
Nach Einspruch des Betroffenen reduzierte das Amtsgericht Tiergarten am 30. Januar 2024 die Geldbuße auf 500 Euro und sah von einem Fahrverbot ab. Das Gericht ging von einer geringeren Geschwindigkeitsüberschreitung von nur 26 km/h aus und stufte die Tat als fahrlässig ein….