Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verjährungsunterbrechende Wirkung der Verfahrenseinstellung nach Ermittlungsfehler

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Ein fehlender Buchstabe in der Adresse und schon landet ein Fall vor Gericht! Wegen eines kleinen Fehlers bei der Personalienfeststellung konnte ein Bußgeldbescheid nicht rechtzeitig zugestellt werden – doch das Kammergericht Berlin ließ die Verjährungsfrist nicht gelten und verwies auf die Besonderheiten der Berliner Behördenstruktur. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 ORbs 136/24 – 162 SsBs 32/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Urteil behandelt die Frage der Verjährung bei einem behördlichen Verfahrensfehler.
  • Ein Polizeibeamter hatte versehentlich einen Hausnummernzusatz bei den Personalien des Betroffenen nicht notiert.
  • Dieser Fehler führte dazu, dass ein Bußgeldbescheid nicht rechtzeitig zugestellt werden konnte.
  • Das Verfahren wurde für kurze Zeit vorläufig eingestellt, was die Verjährung unterbrach.
  • Das Gericht erkannte den Fehler als lässlichen Flüchtigkeitsfehler an, nicht als willkürliche Sachbearbeitung.
  • Der Fehler des Beamten wurde der zuständigen Verwaltungsbehörde zugerechnet.
  • Der Senat entschied, dass der Fehler die verjährungsunterbrechende Wirkung der Verfahrenseinstellung nicht beeinträchtigt.
  • Der Rechtsbeschwerde des Betroffenen wurde als unbegründet verworfen.
  • Der Betroffene muss die Kosten des Rechtsmittels tragen.

Ermittlungsfehler und Verjährung: Auswirkungen auf Strafverfahren im Fokus

Die Verjährung ist im Strafrecht ein zentrales Konzept, das sicherstellen soll, dass ein Beschuldigter nicht unbegrenzt mit Vorwürfen konfrontiert wird. Sie beschreibt den Zeitraum, innerhalb dessen eine Strafverfolgung rechtlich möglich ist. Kommt es zu Ermittlungsfehlern, kann dies zu einer Verfahrenseinstellung führen, die wiederum die Verjährungsfrist unterbrechen kann. Diese Regelungen dienen dem Sicherheitsinteresse und den Rechten des Beschuldigten, da sie garantieren, dass nachvollziehbare und faire Verfahren stattfinden. Die Folgen einer Verfahrenseinstellung aufgrund von Ermittlungsfehlern sind daher oft weitreichend. Ob und wie die Verjährung beeinflusst wird, kann entscheidend für den Verlauf eines Strafverfahrens sein. Im Folgenden wird ein konkreter Fall analysiert, der die verjährungsunterbrechende Wirkung der Verfahrenseinstellung anschaulich aufzeigt.

Der Fall vor Gericht


Fehlende Hausnummer A führt zu Verfahrenseinstellung – Verjährungsfrist dennoch gültig

Ein Polizeibeamter vergaß bei einer Personalienfeststellung den Hausnummernzusatz „A“ in die Anzeige zu übernehmen. Dieser kleine Fehler führte dazu, dass der Bußgeldbescheid nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist von zwei Wochen nach Erlass zugestellt werden konnte. Die Behörde stellte daraufhin das Verfahren vorläufig ein.

Polizeifehler unterbricht Verjährungsfrist

Das Kammergericht Berlin hat in seinem Beschluss vom 09.09.2024 die Rechtsbeschwerde des Betroffenen als offensichtlich unbegründet verworfen. Die Richter bestätigten das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 14. März 2024. Die zentrale Frage des Falls war, ob die Ordnungswidrigkeit durch die verzögerte Zustellung verjährt sei. Das Gericht verneinte dies und begründete: Die vorläufige Einstellung des Verfahrens nach §§ 46 Abs. 1 OWiG, 205 StPO habe die Verjährung gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 5 Alt. 1 OWiG unterbrochen….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv