Eine Studentin wurde von ihrer Hochschule exmatrikuliert, nachdem sie an einem Alkoholritual mit Erstsemestern teilgenommen hatte. Das Oberlandesgericht Koblenz bestätigte die Kündigung und sah in dem Verhalten der Studentin einen Verstoß gegen die Werte der Hochschule. Die Richter betonten, dass die Hochschule ihre Werte schützen müsse, um glaubwürdig zu bleiben. Zum vorliegenden Urteil Az.: 15 W 385/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Die Antragstellerin wollte durch eine einstweilige Verfügung ihren Zugang zum Hochschulbetrieb wiederherstellen, nachdem ihr fristlos gekündigt und ein Hausverbot erteilt wurde.
- Der Konflikt entstand nach einem Vorfall während einer Einführungswoche, bei der es zu Alkoholexzessen kam. Der Hochschule war dieser Gruppenzwang aus der Vergangenheit bekannt und sie hatte vorab gewarnt.
- Die Antragstellerin wurde mitverantwortlich gemacht, da sie als Patin eine offizielle Rolle innehatte, die das Bild neuer Studierender von der Hochschule prägte, und bei der Veranstaltung anwesend war.
- Das Gericht wies den Antrag zurück, da die Antragstellerin keinen Anspruch auf Verfügung glaubhaft machte. Der Studienvertrag war durch die fristlose Kündigung beendet.
- Die Antragstellerin hatte gegen den Studienvertrag verstoßen, insbesondere gegen die Pflicht, das Ansehen der Hochschule nicht zu schädigen.
- Die Hochschule sah sich aufgrund des Verhaltens nicht in der Lage, das Studienverhältnis fortzusetzen, da die Antragstellerin die Werte der Hochschule nicht verteidigte.
- Eine Anhörung vor der Kündigung war nicht erforderlich, da die Antragstellerin das Geschehen auch in der Stellungnahme nicht anders dargestellt hätte.
- Die Entscheidung betont die Bedeutung von Verhaltensregeln und die Verantwortung der Studierenden, diese einzuhalten, um das akademische und soziale Klima zu schützen.
Fristlose Kündigung des Studienvertrags: Rechte und Pflichten im Fokus
Der Studienvertrag zwischen Studierenden und Hochschulen regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien und stellt eine wichtige Grundlage für das akademische Leben dar. Er umfasst unter anderem Aspekte wie die Einhaltung der Prüfungsordnung, die Erbringung von Leistungsnachweisen und die allgemeinen studentischen Pflichten. Bei einer schwerwiegenden Pflichtverletzung, etwa durch das Versäumen wesentlicher akademischer Verpflichtungen, kann eine fristlose Kündigung des Vertrags durch die Hochschule erfolgen. Eine solche Kündigung hat verschiedene rechtliche Konsequenzen, die sowohl für Studierende als auch für Hochschulen von großer Bedeutung sind. In diesem Kontext wird ein konkreter Fall vorgestellt, der sich mit der fristlosen Kündigung eines Studienvertrags aufgrund schwerwiegender Vertragsverletzungen auseinandersetzt. Die nachfolgende Analyse verdeutlicht die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Auswirkungen auf die betroffenen Studierenden.
Der Fall vor Gericht
Hochschule kündigt Patin nach fragwürdigem Alkoholritual bei Einführungswoche
Das Oberlandesgericht Koblenz hat die Beschwerde einer Studentin gegen ihre fristlose Exmatrikulation durch eine private Hochschule zurückgewiesen. Die Studentin hatte als Patin für Erstsemester bei einem problematischen Alkoholritual mitgewirkt, was die Hochschule als schwerwiegenden Verstoß gegen den Studienvertrag wertete.
Fragwürdige Geschehnisse beim Paten-Treffen
Die betroffene Studentin war im Rahmen der Einführungswoche als Patin für fünf neue Studierende eingesetzt….