Ein Jahrhundertstreit um einen winzigen Keller aus dem Jahr 1864 landet vor dem Oberlandesgericht Koblenz: Eine Grundstückseigentümerin kämpft gegen ein historisches Erbbaurecht und unerwünschte Abwassergebühren. Obwohl die Klägerin die Löschung des Erbbaurechts für ihr Grundstück erwirken konnte, muss sie weiterhin einen Teil der Entwässerungskosten tragen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 U 970/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Im Urteil geht es um die Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Erbbaurechts und die Erstattung von Niederschlagswassergebühren. Die Klägerin, die Eigentümerin eines Grundstücks, fordert die Löschung des Erbbaurechts und die Rückzahlung entrichteter Entwässerungskosten. Das Erbbaurecht bezieht sich auf einen Keller unter einem anderen Grundstücksteil, der nicht das Grundstück der Klägerin betrifft. Der Beklagte wurde verurteilt, die Löschung des Erbbaurechts zu bewilligen, da das Grundstück der Klägerin von dieser Belastung freigeworden ist. Das Gericht entschied, dass das Erbbaurecht aufgrund der Teilung des ursprünglichen Grundstücks gemäß § 1026 BGB nicht mehr auf das Grundstück der Klägerin zutrifft. Forderungen der Klägerin zur weiteren Erstattung von Entwässerungskosten über den zugesprochenen Betrag hinaus wurden abgelehnt. Die Teilung des Grundstücks und die Lage des Kellers bedeuteten, dass das spezifische Erbbaurecht nicht mehr von Relevanz war. Zukünftige Ansprüche in Bezug auf die Erstattung der Entwässerungskosten wurden ebenfalls zurückgewiesen. Erbbauverträge im Fokus: Steuerliche Aspekte und Gerichtsurteile erklärt Erbbauverträge sind eine spannende Form des Immobilienbesitzes, bei der ein Grundstückseigentümer einem Dritten das Recht einräumt, auf seinem Grundstück zu bauen und es für eine bestimmte Zeit zu nutzen. Bei dieser Art von Rechtsbeziehung gibt es zahlreiche steuerliche Aspekte, die es zu beachten gilt, insbesondere im Hinblick auf die steuerliche Behandlung von Erbbaugrundstü
Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de Zwangshypothek ohne Eigentumseintragung – Grenzen der Verwaltervollmacht Das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt entschied, dass die Eintragung einer Zwangshypothek ohne die Voreintragung des Schuldners als Eigentümer unzulässig ist, da die Fortdauer der Verwalterbefugnisse nach Aufhebung der Zwangsverwaltung keine Ausnahme vom Grundsatz der Betroffenenvoreintragung rechtfertigt. Der Antragsteller, der nach Aufhebung der Zwangsverwaltung die Eintragung […]