Das Wichtigste in Kürze
Es ging um die Herausgabe von Krankenunterlagen der verstorbenen Erblasserin im Rahmen eines Erbschaftsstreits.
Die Verweigerung der Vorlage der Unterlagen wurde durch ein vermeintliches Zeugnisverweigerungsrecht der Krankenhausbetreiberin begründet.
Hauptproblem war die Klärung der Testierfähigkeit der Erblasserin, die bei der Errichtung des strittigen Testaments auf der Intensivstation behandelt wurde.
Das Gericht entschied, dass die Krankenunterlagen zur Verfügung zu stellen sind, um die Testierfähigkeit zu überprüfen.
Die ärztliche Schweigepflicht erlischt mit dem Tod des Patienten, so dass keine Entbindung mehr nötig ist.
Die Annahme, dass das Zeugnisverweigerungsrecht wegen einer postmortalen Vorsorgevollmacht besteht, wurde verworfen, da die Geschäftsfähigkeit der Erblasserin in Zweifel stand.
Der mutmaßliche Wille der Erblasserin zur Aufklärung ihrer Testierfähigkeit wurde als entscheidend angesehen.
Mit der Entscheidung wird eine Klärung der Erbfolge ermöglicht und das Verfahren kann weitergeführt werden.
Die Kosten für den Zwischenstreit wurden der Krankenhausbetreiberin auferlegt, da die Verweigerung unberechtigt war.
Rechtliche Herausforderungen: Testamentserstellung auf der Intensivstation
Im Kontext einer schweren Erkrankung können medizinische Entscheidungen für die Angehörigen und Betroffenen von weitreichender Bedeutung sein. Oftmals ist es in solchen Situationen wichtig, rechtliche Unterstützung zu haben, um die individuellen Behandl[…]