Wegen eines simplen Dichtungsbands muss ein Handwerksbetrieb nun tief in die Tasche greifen! Falsch verbaute Sicherungsventile an einer Kälteanlage sorgten für einen Rechtsstreit, der vor dem Oberlandesgericht Jena mit einem satten Schadensersatz für die geschädigte Kundin endete. Obwohl die Firma eine fünfjährige Garantie gewährte, versäumte sie es, die Mängel zu beheben und muss nun die Reparaturkosten in Höhe von über 6.000 Euro tragen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 U 328/20 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall betrifft einen Werkvertrag, bei dem die Klägerin die Reparatur von Sicherungsventilen beauftragt hatte und Mängel in der Ausführung bemängelt wurden.
- Die Beklagte hatte bei der Reparatur ungeeignetes Material verwendet, was zu Undichtigkeiten führte. Ein Sachverständiger bestätigte diesen Mangel.
- Eine kritisierte fehlende Halterung stellte sich jedoch nicht als Mangel heraus.
- Die Klägerin setzte der Beklagten eine Frist zur Nachbesserung, die erfolglos verstrich. Daraufhin ließ die Klägerin die Mängel von einer Fremdfirma beheben und verlangte Ersatz der Kosten.
- Die Beklagte wehrte sich mit Verjährungseinrede, doch eine Klausel im Vertrag verlängerte die Gewährleistungsfrist auf fünf Jahre.
- Das Gericht entschied zugunsten der Klägerin, da die Mängel wesentlich für die Funktion der Anlage waren und das Interesse an der Behebung gerechtfertigt war.
- Die Beklagte konnte die Nachbesserung nicht verweigern, da die Kosten der Mangelbeseitigung zwar hoch, aber verhältnismäßig zum Interessen der Klägerin blieben.
- Die Beklagte wurde zur Zahlung des Schadensersatzes verurteilt und muss auch die Kosten des Rechtsstreits tragen.
- Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
Werkverträge im Fokus: Anspruch auf Schadensersatz bei Mängeln klargestellt
Im deutschen Vertragsrecht nehmen Werkverträge eine zentrale Rolle ein, insbesondere wenn es um die Leistungspflichten der Parteien und die Gewährleistung von Ergebnissen geht. Wenn ein Unternehmer seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt oder Mängel an der erbrachten Leistung auftreten, können Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend machen. Oft stehen dabei die Themen Nachbesserung und Erstattungskosten im Fokus, da Kunden möglicherweise berechtigt sind, selbst Maßnahmen zu ergreifen, um Mängel zu beheben – ein Recht, das als Selbstvornahme bezeichnet wird. Ein Kernpunkt in diesen Fällen ist der Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen, die bei der Selbstvornahme entstanden sind. Hier stellt sich die Frage, inwieweit Auftraggeber für diese Kosten vom Unternehmer eine Entschädigung verlangen können, insbesondere wenn eine Vertragsverletzung vorliegt. Im Folgenden wird ein konkreter Fall betrachtet, der die Thematik des Werkverträge und die Rechtsansprüche, die sich daraus ergeben, näher beleuchtet.
Der Fall vor Gericht
Mangelhafter Austausch von Sicherheitsventilen führt zu erfolgreichem Schadensersatz
Das Oberlandesgericht Jena hat einer Klägerin Schadensersatz in Höhe von 6.341,55 Euro zugesprochen, nachdem eine Reparatur an ihrer Kälteanlage unsachgemäß ausgeführt wurde. Die Beklagte hatte im Rahmen eines Werkvertrags Sicherungsventile an der Kälteanlage ausgetauscht, dabei jedoch ungeeignetes Dichtungsmaterial verwendet.
Technischer Mangel durch falsches Dichtungsmaterial
Der beauftragte Sachverständige stellte fest, dass die Beklagte zur Abdichtung der Verschraubungen ein Teflonband eingesetzt hatte….