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Rechtsanwälte Kotz GbR

Mangelfolgeschäden aus Bauvertrag – Abweichen von anerkannten Regeln der Technik

Ganzen Artikel lesen auf: Baurechtsiegen.de

Ein Hamburger Sanitärunternehmen muss tief in die Tasche greifen, nachdem eine fehlerhafte Pumpeninstallation in einem Neubau zu schweren Wasserschäden geführt hat. Das Oberlandesgericht Hamburg sprach dem Bauherren über 30.000 Euro Schadensersatz zu, da die fehlende Entlüftungsbohrung an der Pumpe für die Überschwemmung im Keller verantwortlich war. Der Fall zeigt, welche fatalen Folgen handwerkliche Fehler haben können und wie wichtig die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik ist. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 U 77/21 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Oberlandesgericht Hamburg bestätigt, dass die Beklagte für Mangelfolgeschäden haftet, die aus ihrer Bauleistung resultieren.
  • Im Kern ging es um einen Wasserschaden im Keller eines Einfamilienhauses, verursacht durch eine fehlerhaft eingebaute Drainagepumpe.
  • Die Schwierigkeit bestand darin, ob die nicht vorhandene Entlüftungsbohrung an der Pumpe einen Mangel darstellt.
  • Das Gericht entschied, dass die Pumpe mangelhaft eingebaut wurde und die Vorgaben des Herstellers als anerkannte Regel der Technik gelten.
  • Die Beklagte konnte den Anschein der Kausalität zwischen dem Mangel und dem Schaden nicht erschüttern.
  • Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung allgemein anerkannter Regeln der Technik bei Bauvorhaben.
  • Für Bauunternehmer und Handwerker zeigt das Urteil, dass Verstöße gegen Herstellerempfehlungen als technischer Mangel angesehen werden können.
  • Im Ergebnis muss die Beklagte Schadensersatz leisten, da sie die Beweislast für alternative Schadensursachen nicht erfüllt hat.
  • Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Sicherheit der Vertragsparteien in Bauverträgen und die Haftung für Folgeschäden.
  • Die Berufung der Beklagten wurde zurückgewiesen, was die vorherigen Urteile bestätigt.

Gewährleistung im Bauvertrag: Ein konkreter Fall zu Baumängeln und Haftung

Im Bauvertrag spielt die Gewährleistung eine entscheidende Rolle, da sie dem Auftraggeber sichere Ansprüche auf Nachbesserung oder Schadensersatz im Fall von Baumängeln bietet. Diese Mängel können durch Abweichungen von anerkannten Regeln der Technik entstehen, was zu erheblichen Mangelfolgeschäden führen kann. Technische Normen und Bauvorschriften sind daher für die Bauqualität von wesentlicher Bedeutung, da sie sicherstellen, dass die Planung und Ausführung eines Bauwerks den erforderlichen Standards entsprechen. Die Mängelhaftung liegt in der Verantwortung des Bauunternehmens, das die Bauleitung übernimmt. Bei Streitigkeiten über Bauschäden sind oft Bausachverständige, Fachplaner und Prüfstatiker gefragt. Im folgenden Abschnitt wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Auswirkungen von Mangelfolgeschäden aufzeigt.

Der Fall vor Gericht


Mangelhafte Pumpeninstallation führt zu Wasserschäden im Neubau

Die Generalunternehmerin eines Hamburger Einfamilienhauses erhält Schadensersatz für Wasserschäden, die durch eine fehlerhaft installierte Drainagepumpe entstanden sind. Das Oberlandesgericht Hamburg bestätigte das erstinstanzliche Urteil und verurteilte das beauftragte Sanitärunternehmen zur Zahlung von über 30.000 Euro.

Technischer Mangel durch fehlende Entlüftungsbohrung

Im Rahmen des Neubaus beauftragte die Generalunternehmerin ein Sanitärunternehmen mit dem Einbau einer Drainagepumpe zur Entwässerung des Kellergeschosses. Die Pumpe sollte das im Drainageschacht gesammelte Wasser in die öffentliche Kanalisation befördern….


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