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Rechtsanwälte Kotz GbR

Bauvertrag – Abnahme zu Unrecht verweigert – Vergütung ist fällig

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Im Streit um den Bau einer Fischtreppe in Gernsbach erhält ein Bauunternehmen Recht und bekommt 26.332,50 Euro für geleistete Stundenlohnarbeiten zugesprochen. Obwohl sich die Firmen über die Art ihrer Zusammenarbeit uneinig waren, sah das Oberlandesgericht Karlsruhe die Ansprüche des Unternehmens bestätigt. Ausschlaggebend waren detaillierte Stundennachweise, die der Bauleiter des Auftraggebers selbst dokumentiert hatte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 8 U 64/22 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Es ging um die Zahlung von restlichen Stundenlohnarbeiten beim Bau einer Fischtreppe.
  • Der Streitpunkt lag in der Art des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien, ob es ein Subunternehmervertrag oder ein Dienstverschaffungsvertrag war.
  • Beide Parteien hatten unterschiedliche Auffassungen über die Art des geschlossenen Vertrags und die daraus resultierenden Vergütungsansprüche.
  • Das Gericht entschied, dass die Beklagte der Klägerin den geforderten Betrag zahlen muss, unabhängig von der genauen Vertragsqualifikation.
  • Die Entscheidung basierte darauf, dass trotz unterschiedlicher Vertragsauffassungen die Beklagte für die erbrachten Arbeitsstunden haftet.
  • Die Beklagte konnte die von der Klägerin abgerechneten Arbeitsstunden nicht substantiiert bestreiten.
  • Das Urteil führt dazu, dass die Beklagte auch die Kosten des Rechtsstreits tragen muss.
  • Die Entscheidung des Gerichts ist vorläufig vollstreckbar, eine Revision wurde nicht zugelassen.
  • Das Urteil bietet Klarheit über die Bedeutung der detaillierten Dokumentation von Arbeitsstunden in Bauprojekten.

Bauabnahme im Fokus: Folgen bei unrechtmäßiger Verweigerung durch Auftraggeber

Ein Bauvertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer im Bauhandwerk. Ein zentraler Aspekt ist die Bauabnahme, die den Übergang von der Erfüllung des Werkvertrags zur Fälligkeit der Vergütung markiert. Verweigert der Auftraggeber diese Abnahme zu Unrecht, kann dies weitreichende Folgen für die Zahlung von Baukosten und die rechtlichen Ansprüche des Bauunternehmers haben. Ein häufiges Problem sind Mängelrügen und Nachbesserungsverlangen, die in der Baupraxis auftreten können. Werden solche Mängel nicht ordnungsgemäß behandelt, können die Folgen eine Störung der Bauausführung und sogar Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die Herausforderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Abnahme von Bauleistungen beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Strittige Stundenlohnarbeiten beim Bau einer Fischtreppe: Gericht spricht Subunternehmer 26.332,50 Euro zu

Eine Nachforderung von 26.332,50 Euro für geleistete Stundenlohnarbeiten beim Bau einer Fischtreppe in Gernsbach hat das Oberlandesgericht Karlsruhe einem Bauunternehmen zugesprochen. Die Streitparteien hatten im Jahr 2018 zusammengearbeitet, waren sich aber uneinig über die Art ihrer vertraglichen Beziehung und die daraus resultierenden Zahlungsansprüche.

Unterschiedliche Sichtweisen zum Vertragsverhältnis

Die klagende Firma behauptete, sie habe als Subunternehmer die erforderlichen Betonarbeiten zum Stundenlohn von 31 Euro netto ausgeführt, wobei Geräte und Material von der Auftraggeberin gestellt wurden. Die beklagte Firma hingegen vertrat die Position, es habe sich lediglich um eine Arbeitnehmerüberlassung gehandelt, bei der die Arbeiter nach ihren Weisungen tätig waren….


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