Raser mit 192 km/h auf der A3 erwischt – Freispruch gekippt! Obwohl das Amtsgericht Wiesbaden den Fahrer aufgrund komplexer Beschilderung zunächst freigesprochen hatte, urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt nun anders: Die Schilder seien klar erkennbar gewesen und der Fahrer hätte seine Geschwindigkeit rechtzeitig anpassen müssen. Droht dem Temposünder nun doch ein Fahrverbot? Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 ORbs 165/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Das Gerichtsurteil behandelt einen Fall von Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer Autobahn, bei dem die Rechtmäßigkeit der angebrachten Verkehrsschilder in Frage gestellt wurde.
- Der Betroffene wurde ursprünglich freigesprochen, da die Beschilderung als irreführend und nicht sichtbar genug eingeschätzt wurde.
- Die entscheidende Frage war, ob die unterschiedlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen mit Zusatzzeichen verwirrend und schwer erfassbar waren.
- Das Gericht stellte fest, dass die Geschwindigkeitsbegrenzungen trotz ihrer Komplexität für einen aufmerksamen Fahrer erkennbar waren.
- Die Staatsanwaltschaft argumentierte erfolgreich, dass die Beschilderung deutlich genug für jeden durchschnittlichen Verkehrsteilnehmer sei.
- Die Beschilderung und deren Häufung wurden als notwendig angesehen, um die unterschiedlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen zu regeln.
- Unterschiedliche Zeitangaben auf den Zusatzzeichen waren zur Regelung der Höchstgeschwindigkeit erforderlich und nicht vermeidbar.
- Das ursprüngliche Urteil wurde aufgehoben und der Fall zur erneuten Entscheidung an eine andere Abteilung des Amtsgerichts verwiesen.
- Es wurde betont, dass Fahrer verantwortungsbewusst fahren müssen, um alle Verkehrszeichen wahrzunehmen.
- Die Entscheidung hat Auswirkungen auf ähnliche Fälle, da sie die Anforderungen des Sichtbarkeitsgrundsatzes präzisiert.
Urteil fordert klare Sichtbarkeit von Verkehrsschildern für Sicherheit im Straßenverkehr
Im Straßenverkehr spielen Verkehrsschilder eine entscheidende Rolle für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Ihre Gestaltung erfolgt nach strengen Normen, die sicherstellen sollen, dass sie sowohl bei optimalen als auch bei schlechten Lichtverhältnissen gut sichtbar und lesbar sind. Dies umfasst nicht nur die Farbwahl und Reflexionseigenschaften von Schildern, sondern auch die Berücksichtigung von Wetterbedingungen, die die Sichtbarkeit von Verkehrszeichen beeinflussen können. Eine ordnungsgemäße Signalisation ist unerlässlich, um Missverständnisse und Unfälle im Straßenverkehr zu vermeiden. Der Sichtbarkeitsgrundsatz ist somit ein zentrales Element bei der Verkehrsregelung durch Beschilderung. Er legt fest, unter welchen Bedingungen Verkehrsschilder wahrgenommen werden können und welche Anforderungen an ihre Gestaltung gestellt werden müssen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Im folgenden Abschnitt wird ein konkreter Fall analysiert, der die Anforderungen an die Sichtbarkeit von Verkehrsschildern in den Fokus rückt.
Der Fall vor Gericht
Richter kippen Freispruch bei Tempoüberschreitung auf A3
Ein Autofahrer wurde auf der A3 bei Wiesbaden mit 192 km/h gemessen – deutlich über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Das Regierungspräsidium K. verhängte daraufhin im Mai 2021 eine Geldbuße von 600 Euro sowie ein dreimonatiges Fahrverbot.
Komplexe Beschilderung führte zunächst zum Freispruch
Das Amtsgericht Wiesbaden sprach den Betroffenen zunächst frei….