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Wohngebäudeversicherung – arglistige Obliegenheitsverletzung des Versicherungsmaklers

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Ein Versicherungsmakler verschweigt fehlerhafte Angaben in einem Schadensfall und sorgt damit für einen Rechtsstreit zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer. Das Oberlandesgericht Frankfurt entscheidet zugunsten der Versicherung und beleuchtet die weitreichenden Folgen einer „arglistigen Obliegenheitsverletzung“ des Maklers. Der Fall zeigt, wie wichtig klare Kommunikation und korrekte Informationen in der Schadensabwicklung sind, um negative Konsequenzen für den Versicherungsnehmer zu vermeiden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 U 205/22 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Urteil des Landgerichts wurde abgeändert und die Klage abgewiesen, die Klägerseite trägt die Kosten.
  • Der Versicherungsfall wird in Frage gestellt, da keine ausreichenden Beweise für dessen Eintritt vorliegen.
  • Das Gericht stellte fest, dass der Kläger durch den Versicherungsmakler eine arglistige Täuschung begangen hat, indem falsche Angaben gemacht wurden.
  • Diese falschen Angaben betrafen die Durchführung und Bezahlung von Reparaturarbeiten, die nicht stattgefunden haben.
  • Der Versicherungsmakler hat die Beklagte nicht rechtzeitig über die Falschangabe informiert, was als arglistige Täuschung gewertet wurde.
  • Eine arglistige Täuschung setzt nicht zwingend eine Bereicherungsabsicht voraus, sondern schon das Beeinflussen der Schadenregulierung zugunsten der eigenen Interessen.
  • Durch die arglistige Täuschung ist die Versicherung von ihrer Leistungspflicht befreit.
  • Es wurde kein Antrag gestellt, um das Bestehen des Versicherungsvertrages festzustellen, somit wird dies nicht weiter behandelt.
  • Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

Wohngebäudeversicherung: Rechte und Pflichten bei Vertragsverletzungen klären

Eine Wohngebäudeversicherung schützt Eigentümer vor finanziellen Risiken, die durch Schäden an ihren Immobilien entstehen können. Doch die Bedingungen für diesen Versicherungsschutz sind meist komplex und erfordern sorgfältige Risikoanalysen. Insbesondere Obliegenheitsverletzungen können schwerwiegende Konsequenzen haben, wenn beispielsweise der Versicherungsmakler bei der Kundenberatung arglistig täuscht oder wichtige Informationen vorenthalten. Im Fall von Vertragsverletzungen spielen Haftungsfragen eine zentrale Rolle: Kann der Versicherte auf Schadensersatz hoffen, wenn sich herausstellt, dass der Makler seinen Pflichten nicht nachgekommen ist? Die Klärung von Ansprüchen und Verbraucherrechten in solchen Situationen ist entscheidend, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Im folgenden Abschnitt wird ein konkreter Fall beleuchtet, der diese Thematik anschaulich veranschaulicht.

Der Fall vor Gericht


Versicherungsmakler unterließ Korrektur falscher Angaben – Leistungsfreiheit der Versicherung

Der Streit um Leistungen aus einer Wohngebäudeversicherung nach einem Schadensfall vom Mai 2018 wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt zugunsten der Versicherung entschieden. Das Gericht hob das Urteil des Landgerichts Gießen auf und wies die Klage des Versicherungsnehmers ab.

Irreführende Kommunikation durch den Versicherungsmakler

Der vom Kläger beauftragte Versicherungsmakler hatte der Versicherung im August 2020 per E-Mail mitgeteilt, dass Reparaturarbeiten bereits ausgeführt und bezahlt worden seien. Den beigefügten Dokumenten fehlten jedoch wesentliche Merkmale von Rechnungen wie Ausstellungsdatum und Rechnungsnummer….


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