Ein Versicherungsmakler verschweigt fehlerhafte Angaben in einem Schadensfall und sorgt damit für einen Rechtsstreit zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer. Das Oberlandesgericht Frankfurt entscheidet zugunsten der Versicherung und beleuchtet die weitreichenden Folgen einer „arglistigen Obliegenheitsverletzung“ des Maklers. Der Fall zeigt, wie wichtig klare Kommunikation und korrekte Informationen in der Schadensabwicklung sind, um negative Konsequenzen für den Versicherungsnehmer zu vermeiden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 U 205/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Das Urteil des Landgerichts wurde abgeändert und die Klage abgewiesen, die Klägerseite trägt die Kosten. Der Versicherungsfall wird in Frage gestellt, da keine ausreichenden Beweise für dessen Eintritt vorliegen. Das Gericht stellte fest, dass der Kläger durch den Versicherungsmakler eine arglistige Täuschung begangen hat, indem falsche Angaben gemacht wurden. Diese falschen Angaben betrafen die Durchführung und Bezahlung von Reparaturarbeiten, die nicht stattgefunden haben. Der Versicherungsmakler hat die Beklagte nicht rechtzeitig über die Falschangabe informiert, was als arglistige Täuschung gewertet wurde. Eine arglistige Täuschung setzt nicht zwingend eine Bereicherungsabsicht voraus, sondern schon das Beeinflussen der Schadenregulierung zugunsten der eigenen Interessen. Durch die arglistige Täuschung ist die Versicherung von ihrer Leistungspflicht befreit. Es wurde kein Antrag gestellt, um das Bestehen des Versicherungsvertrages festzustellen, somit wird dies nicht weiter behandelt. Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Wohngebäudeversicherung: Rechte und Pflichten bei Vertragsverletzungen klären Eine Wohngebäudeversicherung schützt Eigentümer vor finanziellen Risiken, die durch Schäden an ihren Immobilien entstehen können. Doch die Bedingungen für diesen Versicherungsschutz sind meist komplex und erfordern sorgfältige Ris
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de AG Koblenz – Az.: 412 C 1260/18 – Urteil vom 21.08.2018 1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird unter Aufhebung des Beschlusses vom 11.7.2018 zurückgewiesen. 2. Die Verfügungsklägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin kann die Vollstreckung des Verfügungsbeklagten durch Sicherheitsleistung […]