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Widerruf grundpfandrechtlich gesicherten Verbraucherdarlehensvertrags

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Ein Ehepaar aus Frankfurt scheiterte vor dem Oberlandesgericht mit dem Versuch, ihre Baufinanzierung über 124.000 Euro nach neun Jahren zu widerrufen. Trotz bereits gezahlter 33.736 Euro und angeblicher Fehler in der Widerrufsbelehrung, mussten die Kläger ihre Klage zurückziehen und die Kosten des Verfahrens tragen. Das Gericht sah die Widerrufsbelehrung als rechtskonform an und lehnte eine Revision ab. Zum vorliegenden Urteil Az.: 17 U 63/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Das Urteil befasst sich mit der Rückabwicklung von widerrufenen Darlehensverträgen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen. Die Kläger scheiterten mit ihrem Anliegen, weil der Widerruf als verfristet und somit unwirksam bewertet wurde. Der Streitpunkt lag bei den fehlerhaft wahrgenommenen Informationspflichten der Bank, welche die Kläger als nicht ausreichend hervorgehoben und unrichtig ansahen. Das Gericht entschied zugunsten der Bank, da die Widerrufsbelehrungen den gesetzlichen Anforderungen entsprachen und die sogenannte Gesetzlichkeitsfiktion anwendbar war. Die Argumentation der Kläger, die Widerrufsbelehrung enthalte unzulässige Elemente wie den „Kaskadenverweis“, wurde zurückgewiesen. Insbesondere wurden keine entscheidenden Mängel in der Darstellung der Darlehensbedingungen und -konditionen festgestellt. Die Revision wurde nicht zugelassen, da auch keine grundsätzlichen Rechtsfragen von übergeordneter Bedeutung aufgeworfen wurden. Das Urteil verdeutlicht die Wichtigkeit der genauen Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bei der Widerrufsbelehrung durch Kreditinstitute. Widerruf von Verbraucherdarlehen: Schlüsselrecht für Immobilienfinanzierungen Der Widerruf von Verbraucherdarlehen spielt eine zentrale Rolle im Verbraucherrecht, insbesondere bei grundpfandrechtlich gesicherten Darlehen


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