Nach einem Fahrradunfall mit Knieverletzungen erhält ein Mann nur eine Teilentschädigung aus seiner Unfallversicherung. Gutachter stellten fest, dass bereits vorhandene Verschleißerscheinungen in beiden Knien die Unfallfolgen verstärkten. Das Oberlandesgericht Frankfurt sprach dem Kläger 7.000 Euro Invaliditätsleistung zu. Zum vorliegenden Urteil Az.: 14 U 136/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Der Kläger wollte höhere Invaliditätsleistungen aus einer Unfallversicherung nach einem Fahrradunfall geltend machen.
- Der Unfall führte zu Knieverletzungen, jedoch wurden bereits bestehende Arthrose und andere Verschleißerscheinungen festgestellt.
- Das Gericht folgte dem Sachverständigen, der nur eine leichte Beeinträchtigung durch den Unfall feststellte und die Schäden hauptsächlich auf bestehende Verschleißerkrankungen zurückführte.
- Die Forderungen des Klägers auf höhere Zahlungen wurden zurückgewiesen, da keine ausreichend starke unfallbedingte Invalidität nachgewiesen werden konnte.
- Die Versicherung musste somit nur eine begrenzte Zahlung leisten, für die vorgehend genehmigte Invalidität, nicht die vom Kläger geforderten Summen.
- Das Gericht sah die Anforderungen der Mitwirkung von vorbestehenden Krankheiten erfüllt, was zu einer Kürzung des Anspruchs führte.
- Die Berufung des Klägers hatte keinen Erfolg, die Entscheidung des Landgerichts wurde bestätigt.
- Für den Kläger bestand daher kein Anspruch auf die beanspruchte Invaliditätsleistung, da die Schäden hauptsächlich auf bestehende Bedingungen zurückzuführen waren.
- Die Entscheidung zeigt, dass bestehende gesundheitliche Zustände den Anspruch auf Unfallversicherungsleistungen erheblich beeinflussen können.
- Revision wurde nicht zugelassen, da keine grundsätzliche rechtliche Bedeutung festgestellt wurde.
Knieverletzung im Fokus: Rechtslage bei Unfallversicherungsansprüchen
Die Unfallversicherung bietet Schutz vor finanziellen Einbußen, die durch unerwartete Unfallereignisse entstehen können. Eine zentrale Voraussetzung für den Leistungsanspruch ist der Nachweis einer Invalidität, die aus einem Unfall resultiert. Dies kann beispielsweise bei Knieverletzungen kompliziert werden, da die Bewertung des Verletzungsgrades und die damit verbundenen Folgen für den Gesundheitszustand entscheidend sind. Schadensmeldungen und ärztliche Bescheinigungen spielen dabei eine wichtige Rolle. Um als Geschädigter die erforderlichen Versicherungsansprüche geltend zu machen, sind gründliche Unfallanalysen und die Erstellung von Gesundheitsgutachten unerlässlich. Die korrekte Nachweisführung ermöglicht nicht nur den Zugang zu Rehabilitationsmaßnahmen, sondern schützt auch vor weiterer Erwerbsunfähigkeit. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die Herausforderungen und rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit einer Knieverletzung und der Beantragung von Leistungen beleuchtet.
Der Fall vor Gericht
Fahrradunfall führt zu teilweiser Anerkennung von Versicherungsansprüchen
Bei einem Fahrradunfall im Juni 2020 erlitt der Versicherungsnehmer Verletzungen an beiden Knien. Nach der erstinstanzlichen Entscheidung des Landgerichts Fulda wurde ihm eine Invaliditätsleistung in Höhe von 7.000 Euro aus seiner Unfallversicherung zugesprochen. Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte nun diese Entscheidung und wies die Berufung des Klägers zurück….