Eine Radfahrerin in Frankfurt übersah beim Vorbeifahren an einem parkenden Auto die geöffnete Tür und kollidierte mit ihr. Das Oberlandesgericht Frankfurt sprach ihr zwar Schadensersatz zu, gab ihr aber eine Mitschuld von 75 Prozent, da sie abgelenkt war und nicht rechtzeitig reagierte. Der Autofahrer wurde zu 25 Prozent haftbar gemacht, da er die Tür trotz Bewegungseinschränkung in einem weiten Winkel öffnete. Zum vorliegenden Urteil Az.: 9 U 88/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Das Urteil behandelt einen Verkehrsunfall zwischen einem Autofahrer und einer Radfahrerin, bei dem die Radfahrerin verletzt wurde. Die Beklagten haften als Gesamtschuldner zu 25 % für den entstandenen Schaden. Die Klägerin, die Radfahrerin, hat den Unfall teilweise selbst verschuldet, indem sie abgelenkt war und eine einfache Ausweichbewegung unterließ. Das Gericht entschied, dass der Beklagte den Aussteigevorgang nicht abrupt und ohne Rücksicht auf den Verkehr vollzogen hat, sondern die Tür nur wenig öffnete. Die Klägerin erhält einen Schadensersatz, jedoch nicht für das gestohlene Fahrrad, da sie keine ausreichende Sicherung nachweisen konnte. Die Beklagten müssen anteilige Kostenerstattungen für Schmerzensgeld und beschädigte Ausrüstungsgegenstände leisten. Fahrtkosten und Haushaltsführungsschäden werden der Klägerin nicht ersetzt, da sie diese nicht ausreichend belegen konnte. Die Klägerin trägt einen größeren Teil der Verfahrenskosten aufgrund ihres überwiegenden Mitverschuldens. Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Türöffnungsunfall im Straßenverkehr: Rechte von Radfahrern im Fokus Im Straßenverkehr sind Unfälle, die durch das plötzliche Öffnen von Autotüren entstehen, ein häufiges, aber oft übersehenes Problem. Ein solcher Türöffnungsunfall kann schwerwiegende Folgen für Radfahrer haben, die in diesem Moment unvorbereitet in die gefährliche Situation geraten. Die Verkehrsregeln für Radfahrer appellieren an alle Verkehrsteilnehme
Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de Sachverhalt & Ergebnis Unserem Mandanten wurde von der Stadt Bielefeld vorgeworfen, am 06.08.2017 auf der BAB A 2, mittlere Spur, in Fahrtrichtung Hannover die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 km/h um 85 km/h überschritten zu haben. Die Messung erfolgte mittels einer Sensormessung mit dem Gerät TRAFFIPAX Traffistar […]