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Mängel an Wärmedämmverbundsystem – Urteil

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Ein Hausbesitzer scheitert vor Gericht mit seiner Forderung nach Komplettaustausch einer mangelhaften Wärmedämmung. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies die Berufung des Klägers ab, der sich auf eine angebliche Falschlieferung und fehlerhafte Montage berief. Der Kläger hatte zuvor bereits einen Teil des Schadensersatzes erhalten, doch sein Antrag auf weiteren Vorschuss wurde aufgrund von Unbestimmtheit und fehlender Grundlage zurückgewiesen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 22 U 37/22 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Fall bezieht sich auf Mängel an einem Wärmedämmverbundsystem, das von der Beklagten installiert wurde. Der Kläger beansprucht Vorschuss für die Mängelbeseitigung.
  • Der Kläger hatte bereits Schadensersatz erhalten, indem er eine Aufrechnung mit dem Werklohn der Beklagten vorgenommen hatte. Dies steht einem Vorschussanspruch entgegen.
  • Der Kläger spezifizierte nicht, für welche konkreten Mängel er den Vorschuss beantragt, was zur Unbestimmtheit seines Antrags führt.
  • Das Gericht entschied, dass keine vollständige Erneuerung des Wärmedämmverbundsystems erforderlich sei, da keine ausreichenden Beweise für weitere Mängel vorgelegt wurden.
  • Die Berufung des Klägers wurde abgewiesen, da sie keine neuen, wesentlichen Argumente gegen die Entscheidung des Landgerichts brachte.
  • Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Geltendmachung eines Vorschussanspruchs nach § 634 BGB setzen die Abnahme des Bauwerks voraus, was in diesem Fall nicht gegeben ist.
  • Der Kläger kann ohnehin keinen Vorschuss beanspruchen, da bereits Schadensersatz durch die Aufrechnung mit der Werklohnforderung erfolgt ist.
  • Die Beweiswürdigung des Landgerichts wurde als korrekt anerkannt, da keine konkreten Zweifel an der Richtigkeit der von Sachverständigen getroffenen Aussagen aufgezeigt wurden.
  • Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Fälligkeit des Werklohnanspruchs der Beklagten, der durch die Abrechnung gerechtfertigt ist.
  • Die Berufung hatte somit keine Aussicht auf Erfolg, da keine ausreichenden neuen Argumente oder Fehler in der erstinstanzlichen Urteilsfindung dargelegt wurden.

Baumängel im Fokus: Urteil zu Wärmedämmung und Herstellerhaftung

Die korrekte Installation eines Wärmedämmverbundsystems ist entscheidend für die Energieeffizienz und langfristige Bauqualität eines Gebäudes. Mängel in der Wärmeisolierung können nicht nur zu erhöhten Energiekosten führen, sondern auch ernsthafte Schäden wie Schimmelbildung verursachen. Baurechtliche Aspekte, wie die Bauabnahme und Gewährleistungsfristen, spielen dabei eine zentrale Rolle, da Baufehler oft zu langwierigen Klageverfahren und Nachbesserungen führen können. In der Auseinandersetzung um Baumängel können Urteile über Schadensersatz und Herstellerhaftung wegweisend sein. Die Anforderungen der Energieeinsparverordnung erhöhen die Prüfpflicht für Handwerker und Bauunternehmen, was die rechtlichen Herausforderungen verstärkt. Im Folgenden wird ein konkreter Fall betrachtet, der sich mit diesen Thematiken auseinandersetzt und wichtige rechtliche Implikationen aufzeigt.

Der Fall vor Gericht


Gericht weist Berufung in Streit um Wärmedämmung zurück

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Berufung eines Klägers in einem Rechtsstreit über Mängel an einem Wärmedämmverbundsystem zurückgewiesen. Der Kläger hatte einen Vorschuss für die Beseitigung verschiedener Mängel gefordert, darunter eine vermeintliche Falschlieferung und mangelhafte Montage des Systems….


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