Erbstreit vorprogrammiert? Der Pflichtteil beim Berliner Testament
Das Berliner Testament ist beliebt bei Ehepaaren, die sich gegenseitig absichern wollen. Doch die Erbeinsetzung des Partners als Alleinerbe kann zu Konflikten mit den Pflichtteilsansprüchen der Kinder führen. Dieser Artikel erklärt die rechtlichen Grundlagen, zeigt die Herausforderungen auf und gibt Tipps zur rechtssicheren Gestaltung Ihres Testaments.
Das Wichtigste: Kurz & knapp
Das Berliner Testament ermöglicht Ehepartnern eine gemeinsame Regelung ihrer Vermögensnachfolge, bei der sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen.
Eine wichtige Voraussetzung für die Wirksamkeit ist die bestehende Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung.
Nach dem Tod eines Partners können die getroffenen Verfügungen vom überlebenden Partner nicht mehr einseitig geändert werden.
Zu Lebzeiten beider Partner kann das Testament durch notariell beurkundeten Widerruf aufgehoben werden.
Den gemeinsamen Kindern steht beim Tod des ersten Elternteils ein gesetzlicher Pflichtteilsanspruch gegen den überlebenden Elternteil zu.
Der Pflichtteilsanspruch beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann den überlebenden Partner finanziell stark belasten.
Beim Tod des zweiten Elternteils entsteht ein neuer Pflichtteilsanspruch für die Kinder auf das Gesamtvermögen.
Die doppelte Entstehung von Pflichtteilsansprüchen kann zu einer erheblichen Belastung des Nachlasses führen.
Durch einen notariell beurkundeten Pflichtteilsverzicht der Kinder können die wirtschaftlichen Auswirkungen reduziert werden.
Das Berliner Testament: Rechtliche Grundlagen un[…]