Erbstreit vorprogrammiert? Der Pflichtteil beim Berliner Testament
Das Berliner Testament ist beliebt bei Ehepaaren, die sich gegenseitig absichern wollen. Doch die Erbeinsetzung des Partners als Alleinerbe kann zu Konflikten mit den Pflichtteilsansprüchen der Kinder führen. Dieser Artikel erklärt die rechtlichen Grundlagen, zeigt die Herausforderungen auf und gibt Tipps zur rechtssicheren Gestaltung Ihres Testaments.
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Das Berliner Testament ermöglicht Ehepartnern eine gemeinsame Regelung ihrer Vermögensnachfolge, bei der sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen.
- Eine wichtige Voraussetzung für die Wirksamkeit ist die bestehende Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung.
- Nach dem Tod eines Partners können die getroffenen Verfügungen vom überlebenden Partner nicht mehr einseitig geändert werden.
- Zu Lebzeiten beider Partner kann das Testament durch notariell beurkundeten Widerruf aufgehoben werden.
- Den gemeinsamen Kindern steht beim Tod des ersten Elternteils ein gesetzlicher Pflichtteilsanspruch gegen den überlebenden Elternteil zu.
- Der Pflichtteilsanspruch beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann den überlebenden Partner finanziell stark belasten.
- Beim Tod des zweiten Elternteils entsteht ein neuer Pflichtteilsanspruch für die Kinder auf das Gesamtvermögen.
- Die doppelte Entstehung von Pflichtteilsansprüchen kann zu einer erheblichen Belastung des Nachlasses führen.
- Durch einen notariell beurkundeten Pflichtteilsverzicht der Kinder können die wirtschaftlichen Auswirkungen reduziert werden.
Das Berliner Testament: Rechtliche Grundlagen und Funktionsweise
Das gemeinschaftliche Testament von Ehepartnern, im Volksmund auch als Berliner Testament bekannt, stellt eine beliebte Form der testamentarischen Verfügung dar. Diese besondere Form der Testamentsgestaltung ermöglicht es Ehepaaren, ihre Vermögensnachfolge gemeinsam und aufeinander abgestimmt zu regeln. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in den §§ 2265 bis 2273 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
Voraussetzungen für ein wirksames Berliner Testament
Die Wirksamkeit eines Berliner Testaments ist an mehrere formelle und materielle Voraussetzungen geknüpft. Grundlegend müssen beide Partner zum Zeitpunkt der Errichtung miteinander verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sein. Die Testamentserrichtung erfordert die eigenhändige Unterschrift beider Ehegatten sowie Ort und Datum der Unterzeichnung. Ein Ehepartner kann das Testament handschriftlich verfassen, der andere muss es durch seine Unterschrift bestätigen. Die typische Gestaltung sieht vor, dass sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Die gemeinsamen Kinder werden dabei häufig als Schlusserben nach dem Tod des länger lebenden Elternteils bestimmt. Diese grundlegende Konstruktion bildet das Fundament für die erbrechtliche Absicherung des überlebenden Ehegatten.
Bindungswirkung und Widerrufsmöglichkeiten
Eine zentrale Besonderheit des Berliner Testaments liegt in seiner Bindungswirkung. Nach dem Tod eines Ehepartners können die getroffenen Verfügungen vom überlebenden Partner grundsätzlich nicht mehr einseitig geändert werden. Diese Bindung stellt sicher, dass der gemeinsame letzte Wille auch nach dem Tod des erstversterbenden Partners Bestand hat. Zu Lebzeiten beider Partner steht es jedem Ehegatten frei, die testamentarischen Verfügungen zu widerrufen….