Nach einem Brand ihrer Heizwerttherme ersetzte eine Familie gleich beide Geräte durch neue Brennwertthermen – und verlangte von der Versicherung die Übernahme der Mehrkosten. Doch das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied: Der Austausch beider Thermen war unnötig, die Versicherung muss nicht zahlen. Ein teurer Fehltritt mit Folgen für die Hausbesitzer. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 U 80/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Es ging um den Streit zwischen den Klägern und einer Versicherung bezüglich des Austauschs von Heizgeräten in einem versicherten Gebäude.
- Die Kläger hatten nach einem Schaden neue, teurere Brennwertthermen eingebaut und die Erstattung der Mehrkosten gefordert.
- Die Versicherung erstattete nur teilweise, da sie meinte, eine kostengünstigere Lösung wäre möglich gewesen.
- Die Kläger argumentierten, gesetzliche Bestimmungen erforderten den Einbau der teureren Brennwertthermen.
- Das Gericht urteilte, dass die Versicherung ihren Verpflichtungen bereits ordnungsgemäß nachgekommen sei.
- Die Kläger hätten weiterhin wirtschaftliche Heizwertthermen, vielleicht mit einem Upgrade, verwenden können.
- Ein Einbauverbot oder Produktionsverbot für herkömmliche Heizwertthermen wurde vom Gericht nicht festgestellt.
- Die möglicherweise höheren Kosten durch unnötigen Einbau neuer Gerätschaften wurden nicht als versicherungsrelevant angesehen.
- Als Folge müssen die Kläger die vollständigen Kosten des Rechtsstreits tragen.
Schadensregulierung im Fokus: Urteil zu Feuerschäden durch Heizwertthermen
Die Wohngebäudeversicherung ist eine wichtige Absicherung für Immobilienbesitzer, die im Schadensfall Schutz bietet. Zu den häufigsten Gefahren zählen Feuerschäden, die durch verschiedene Ursachen wie einen Heizungsbrand ausgelöst werden können. Insbesondere Heizwertthermen, die zur Erzeugung von Wärme und Energieeffizienz in modernen Haushalten eingesetzt werden, bergen ein gewisses Brandrisiko, das von Versicherungen genau bewertet wird. Eine umfassende Versicherung kann hohe Reparaturkosten und finanzielle Belastungen reduzieren. Hierbei spielen auch Präventionsmaßnahmen und die Risikobewertung durch die Versicherungsgesellschaft eine entscheidende Rolle für den Versicherungsschutz. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die Herausforderungen und Aspekte der Schadensregulierung im Zusammenhang mit einem Heizwertthermenbrand beleuchtet.
Der Fall vor Gericht
Versicherungsstreit um Heizungstausch: Austausch nur einer Heizwerttherme wäre ausreichend gewesen
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat im Mai 2024 eine Klage gegen eine Wohngebäudeversicherung abgewiesen. Die Versicherungsnehmer hatten nach dem Brand einer Heizwerttherme beide vorhandenen Thermen durch neue Brennwertthermen ersetzt und die Versicherung auf Erstattung der Mehrkosten verklagt.
Schadensfall und Versicherungsleistung
In einem Zweifamilienhaus war eine von zwei Heizwertthermen, die seit 1999 installiert waren und einen gemeinsamen Kaminzug nutzten, durch einen Brand zerstört worden. Die Kläger ließen daraufhin beide Thermen durch moderne Brennwertthermen ersetzen und den Kamin entsprechend nachrüsten. Die Kosten beliefen sich auf 14.875,96 Euro. Die beklagte Versicherung erstattete insgesamt 8.508,21 Euro, bestehend aus einem Nettobetrag von 7.149,76 Euro und Umsatzsteuer in Höhe von 1.358,45 Euro. Die Kläger forderten die Differenz von 6.367,75 Euro….