E-Scooter-Fahrer unter Alkoholeinfluss sorgt für juristisches Tauziehen: Nach einer Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter hob das Oberlandesgericht Dresden ein Urteil des Landgerichts Zwickau auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung zurück. Kern des Streits ist die Frage, ob die Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter automatisch zum Führerscheinentzug führen muss. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 OLG 21 Ss 297/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Der Fall betrifft einen Angeklagten, der wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr verurteilt wurde. Das ursprünglich Urteil des Amtsgerichts beinhaltete eine Geldstrafe und ein temporäres Fahrverbot. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein, die vom Landgericht Zwickau abgewiesen wurde. Das Oberlandesgericht hob das Urteil des Landgerichts auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück. Grund für die Aufhebung war die falsche Annahme des Landgerichts, dass die Berufung auf den Maßregelausspruch beschränkt sei. Das Gericht wies darauf hin, dass eine Entziehung der Fahrerlaubnis nicht ausreichend erwogen wurde. Entscheidend war, dass für eine solche Entziehung die Ungeeignetheit zum Führen von Fahrzeugen angenommen wird. Besondere Umstände könnten zu einem Abweichen von der Regelvermutung führen, was nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Die neuen Verhandlungen finden vor einer anderen Strafkammer statt, die alle Rechtsfolgen neu prüfen muss. E-Scooter und Alkoholkonsum: Rechte und Folgen einer Trunkenheitsfahrt Die Nutzung von E-Scootern hat in den letzten Jahren stark zugenommen, was die gesetzlichen Regelungen zur Sicherheit im Straßenverkehr in den Fokus rückt. Insbesondere das Fahren unter Alkoholeinfluss ist problematisch, da eine Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter ebenso rechtliche Konsequenzen haben kann wie die mit einem Auto. Bei einem Verkehrsunfall, der auf Alkohol am Steuer zurückzuführen ist, drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch schwerwiegende Folgen wie eine Fah
Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de Eine Erkrankung eines Arbeitnehmers berechtigt den Arbeitgeber nicht dazu, dass Arbeitsverhältnis mit diesem zu kündigen. Der Arbeitnehmer hat aufgrund der Erkrankung jedoch auch keinen besonderen Kündigungsschutz. Häufig besteht der Irrglaube, einem arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmer könne nicht gekündigt werden. Einem arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmer kann ebenfalls gekündigt werden. Bei krankheitsbedingten Kündigungen unterscheidet […]