Millionenstreit um ein Bauprojekt in Brandenburg: Ein Bauunternehmen zieht vor Gericht, um ausstehende Zahlungen für ein Zweifamilienhaus zu erstreiten. Die Bauherren wehren sich mit dem Argument erheblicher Baumängel und verweigern die Zahlung von über 260.000 Euro. Das Oberlandesgericht Brandenburg entscheidet zugunsten des Bauunternehmens und bewilligt eine Sicherungshypothek in Millionenhöhe. Zum vorliegenden Urteil Az.: 10 U 30/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Streit um die Eintragung einer Vormerkung für eine Sicherungshypothek zur Absicherung eines Restwerklohnanspruchs. Bauvertrag zur Errichtung eines Hauses mit einem Zahlungsplan entsprechend des Baufortschritts abgeschlossen. Schwierigkeiten bei der Bauausführung führten zu Mängeln an der Immobilie, die durch ein Sachverständigengutachten bestätigt wurden. Das Gericht ordnete die Eintragung einer Vormerkung an, um die Forderungen der Antragstellerin zu sichern. Fehlende Mängelbeseitigung führte zu zusätzlichen rechtlichen Schritten und einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Entscheidung basiert auf unzureichender Mängelbehebung und unklarer Verteilung der rechtlichen Verpflichtungen. Auswirkungen der Entscheidung umfassen die Sicherung der finanziellen Ansprüche der Bauherrin und unterstreichen die Bedeutung der Vertragsklarheit. Gericht teilte die Kosten des Verfahrens überwiegend den Beklagten zu, was deren Verantwortung verdeutlicht. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, was die sofortige Umsetzung der gerichtlichen Anordnungen ermöglicht. Urteil zur Sicherungshypothek: Rechte und Pflichten bei Baumängeln klargestellt Die Sicherungshypothek spielt eine zentrale Rolle in der Baufinanzierung, insbesondere wenn es um die Absicherung von Krediten geht. In vielen Bauverträgen wird diese Form der Kreditsicherung eingesetzt, um die Finanzierungssicherheit für Bauträger und Banken zu gewährleisten. Kommt es jedoch zu Baumängeln, kann dies sowohl die Bauqualität als auch die fina
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de OLG Köln Az.: 4 U 18/10 Urteil vom 12.07.2011 Die Berufung der Kläger gegen das am 13.07.2010 verkündete Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 27 O 239/09 – wird unter entsprechender Klageabweisung der weitergehenden Klage mit der Klarstellung zurückgewiesen, dass die Beklagten weiter verurteilt werden, neben dem Überhang […]