David gegen Goliath in der Potsdamer Gartenidylle: Ein Kleingartenpächter behauptet sich gegen eine Grundstückseigentümerin, die ihn von seinem geliebten Stück Grün vertreiben wollte. Obwohl der Pachtvertrag ausgelaufen war, erkannte das Gericht eine stillschweigende Verlängerung an und sicherte dem Gärtner damit seinen Anspruch auf die Parzelle. Ein Sieg für den kleinen Mann, der zeigt, dass auch große Eigentümer nicht alles dürfen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 U 120/22 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Die Klägerin wollte die Herausgabe von Grundstücken erzwingen, auf denen sich Kleingärten befinden.
- Die Grundstücke wurden während des Verfahrens an eine andere Partei verkauft und im Grundbuch eingetragen.
- Ein Pachtverhältnis bestand zwischen der Klägerin und dem Beklagten über die Nutzung der Grundstücke als Kleingärten.
- Ein Zwischenpachtvertrag wurde geschlossen, um das vorläufige Pachtverhältnis zu regeln.
- Der Vertrag war befristet und endete ohne Kündigung am festgelegten Datum.
- Ein Bebauungsplan sah die Nutzung der Grundstücke für Kleingärten vor.
- Die Stadt veranlasste eine Öffentlichkeitsbeteiligung zur Planung der Grundstücksnutzung.
- Das Gericht entschied, die Berufung der Klägerin zurückzuweisen.
- Die Entscheidung des Gerichts fußte auf der bestehenden vertraglichen und rechtlichen Lage.
- Die Klägerin muss die Kosten des Verfahrens tragen.
Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Vergabe von Kleingartengrundstücken
Die Nutzung eines Kleingartengrundstücks bietet viele Vorteile, erfordert jedoch auch das Verständnis spezifischer rechtlicher Rahmenbedingungen. Kleingartenvereine spielen eine zentrale Rolle bei der Vergabe der Parzellen und regeln zusammen mit einem Gartennutzungsvertrag die Rechte und Pflichten der Pächter. Die Gartenordnung legt fest, wie die Kleingartenbewirtschaftung erfolgen sollte und welche Voraussetzungen für die Nutzung eines Kleingartens gelten. Tritt der Wunsch auf, ein Kleingartengrundstück abzugeben oder die Genehmigung für eine neue Nutzung zu beantragen, können verschiedene rechtliche Aspekte zur Anwendung kommen, die es zu beachten gilt. Im Folgenden wird ein konkreter Fall beleuchtet, der die Bedingungen und Herausforderungen der Kleingartengrundstücksherausgabe näher betrachtet.
Der Fall vor Gericht
Kleingartenpächter gewinnt Rechtsstreit um Dauerkleingärten in Potsdam
Ein Rechtsstreit zwischen einer Grundstückseigentümerin und einem Kleingartenpächter in Potsdam wurde vom Oberlandesgericht Brandenburg entschieden. Die Eigentümerin hatte die Herausgabe mehrerer Grundstücke gefordert, auf denen sich die Kleingartenanlagen „H… 1922“ und „F… S…“ befinden.
Befristeter Pachtvertrag und städtische Planungen
Die Parteien hatten 2016 einen befristeten Zwischenpachtvertrag bis zum 31.07.2018 geschlossen. Parallel dazu entwickelte die Stadt Potsdam einen Bebauungsplan für das betreffende Gebiet. Nach einem Aufstellungsbeschluss im Jahr 2009 und einer öffentlichen Beteiligung 2014 wurde der Plan am 06.12.2017 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Er wies die strittigen Flächen als Dauerkleingärten aus.
Rechtliche Auseinandersetzung um Bebauungsplan
Die Grundstückseigentümerin versuchte, den Bebauungsplan durch einen Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg anzufechten….