Das Wichtigste in Kürze
Ein handschriftliches Testament bestimmte die Ziehtochter des Erblassers zur Alleinerbin, während seine Schwester sich dagegen wehrte.
Der Erblasser litt unter schweren psychischen Erkrankungen und beging Selbstmord. Die Frage der Testierfähigkeit stand im Mittelpunkt des Streits.
Ein behandelnder Arzt bescheinigte dem Erblasser Testierfähigkeit zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung, fühlte sich jedoch nicht abschließend kompetent.
Das Gericht forderte ein fachpsychiatrisches Gutachten an, um die Testierfähigkeit des Erblassers zu klären.
Im Gutachten wurde die Testierfähigkeit des Erblassers bestätigt. Der Freitod des Erblassers wurde hierfür nicht als Grund zur Annahme von Testierunfähigkeit gesehen.
Das Gericht entschied zugunsten der Ziehtochter und wies die Beschwerde der Schwester zurück.
Diese Entscheidung unterstreicht, dass psychische Erkrankungen und der letztendliche Freitod nicht automatisch Testierunfähigkeit implizieren, solange die Fähigkeit zur rationalen Entscheidung nachgewiesen werden kann.
Die Schwester trägt die Kosten des Verfahrens, was eine finanzielle Belastung für sie bedeutet.
Die Entscheidung schafft Klarheit über die Bedeutung der Testierfähigkeit in Fällen von psychischen Erkrankungen, insbesondere bei der Erbfolge.
Testierunfähigkeit im Erbrecht: Fallanalyse zu Depressionen und Nachlassregelung
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