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Rauchverbot als Auflage für umgangsberechtigten Elternteil

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Oberlandesgericht Bamberg schränkt Umgangsrecht eines Vaters ein, weil dieser seinen Kindern zu viel Medienkonsum erlaubt und ihnen nicht genügend Struktur bietet. Statt des gewünschten Wechselmodells darf der Vater seine Kinder nun nur noch alle zwei Wochen sehen – zum Wohle der Kinder, so das Gericht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 UF 80/24 e | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Antragsteller hat erfolgreich die Änderung der bestehenden Umgangsregelung beantragt. Der bisherige Beschluss des Amtsgerichts Hof wurde teilweise aufgehoben.
  • Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass der Vater seine Kinder jedes zweite Wochenende von Freitag nach Schulende bis Sonntag 17:30 Uhr sehen darf.
  • In den Sommerferien des Freistaats Bayern darf der Vater ab dem ersten Sonntag der Ferien bis zum darauffolgenden Sonntag ebenfalls Umgang haben.
  • Zu Weihnachten darf der Vater seine Kinder am zweiten Weihnachtsfeiertag von morgens bis abends sehen.
  • Trotz der Änderung der Vereinbarung wurde beschlossen, dass der persönliche Umgang mit der Tochter E. für zwei Monate ausgesetzt wird.
  • Der Vater ist verpflichtet, sich schriftlich bei seiner Tochter E. für vorherige Beschimpfungen zu entschuldigen, darf aber während der Umgangssperre weiterhin schriftlich mit ihr kommunizieren.
  • Die Gerichtskosten werden zwischen den streitenden Parteien gleichmäßig aufgeteilt.
  • Die Entscheidung beruht auf dem Kindeswohl, das Gericht beachtete insbesondere die Meinungen des Jugendamts und eines Verfahrensbeistands.
  • Die Konflikte zwischen den Eltern und der Bedarf an Ruhe für die Kinder waren ausschlaggebend für die getroffenen Regelungen.
  • Das Gericht hat die Interessen beider Eltern abgewogen, um eine faire, jedoch dem Kindeswohl entsprechende Lösung zu finden.

Rauchverbot im Sorgerecht: Gerichtsurteil zum Schutz von Kinderwohl und Gesundheit

Die Thematik des Rauchverbots, insbesondere im Kontext des Umgangsrechts und Sorgerechts, gewinnt zunehmend an Bedeutung. Gesundheitsrisiken, die durch das Passivrauchen entstehen, führen dazu, dass das Wohl des Kindes in den Fokus rückt. Insbesondere bei familiären Beziehungen, in denen ein Elternteil umgangsberechtigt ist, kann ein Rauchverbot als Auflage erlassen werden, um die Kindesentwicklung nicht zu gefährden. Gerichte sind gefordert, zwischen der Elternverantwortung und dem Nichtraucherschutz abzuwägen, um zu einer gerechten Gerichtsentscheidung zu gelangen. In der Folge wird ein konkreter Fall vorgestellt, der diese Fragestellungen näher beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Umgangsrecht: Gericht reduziert Besuchszeiten zum Wohl der Kinder

Das Oberlandesgericht Bamberg hat in einem Beschluss vom 7. August 2024 die Umgangsregelung für einen Vater mit seinen beiden Kindern neu geordnet. Der Fall betrifft zwei getrennt lebende Eltern und ihre Kinder E. (10 Jahre) und G. (8 Jahre), die im Haushalt der allein sorgeberechtigten Mutter leben.

Reduzierung des Umgangs trotz Antrag auf Ausweitung

Entgegen dem Antrag des Vaters auf Ausweitung des Umgangsrechts bis hin zu einem paritätischen Wechselmodell entschied das Gericht, den Umgang zu reduzieren. Der Vater darf die Kinder nun alle zwei Wochen von Freitag nach Schulende bis Sonntag um 17:30 Uhr zu sich nehmen. Zusätzlich wurde eine einwöchige Ferienregelung für die Sommerferien festgelegt….


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