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Bei Reparatur kann Geschädigter nicht auf günstigere Referenzwerkstatt verwiesen werden

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Ein Autofahrer aus dem Saarland streitet sich mit seiner Versicherung um 253,50 Euro Reparaturkosten nach einem Unfall. Das Landgericht Saarbrücken gibt ihm Recht und stärkt damit die Rechte von Unfallopfern gegenüber Versicherungen bei der Wahl der Werkstatt. Der Fall könnte wegweisend für die Abrechnung von Unfallschäden sein. Zum vorliegenden Urteil Az.: 13 S 38/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Fall behandelt die Schadensersatzansprüche eines Unfallopfers aufgrund eines Verkehrsunfalls, für den die Beklagte allein haftet.
  • Ein Gutachten ermittelte die Reparaturkosten des Fahrzeugs, aber die Beklagte verwies den Kläger auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit.
  • Der Kläger ließ die Reparatur dennoch zu einem höheren Preis durchführen und verlangt die Erstattung der Differenz.
  • Die Beklagte argumentierte, dass bestimmte Kosten nicht notwendig waren und das Werk schuldhaft überhöhte Beträge berechnet hat.
  • Das Gericht entschied zugunsten des Klägers, dass dieser nicht auf die günstigere Reparaturwerkstatt verwiesen werden kann.
  • Die Schadensminderungspflicht des Klägers umfasst nicht die Pflicht, billigere, gleichwertige Werkstätten zu nutzen.
  • Die Beklagte muss die ausstehenden Kosten der teureren Werkstatt übernehmen.
  • Mit der Entscheidung stärkt das Gericht die Position von Unfallgeschädigten bei der Wahl der Reparaturwerkstatt.
  • Die Entscheidung ist vorläufig vollstreckbar und eine Revision wird nicht zugelassen.
  • Dieses Urteil bietet Orientierung zur Bedeutung der Schadensminderungspflicht im Kontext der Werkstattwahl nach Unfällen.

Werkstattbindung nach Unfall: Rechte und Herausforderungen für Geschädigte

Im Kontext der Kfz-Reparatur stellt die Wahl der Werkstatt oft ein zentrales Thema dar, insbesondere wenn es um die Schadenregulierung nach einem Unfall geht. Geschädigte haben ein Recht auf eine qualitativ hochwertige Reparatur, die den Standards der Fachwerkstätten entspricht. In vielen Fällen empfehlen Versicherungen günstigere Referenzwerkstätten, was zu Unsicherheiten hinsichtlich der Kostenübernahme und der Servicequalität führen kann. Der Anspruch auf Schadensersatz wird dadurch nicht immer eindeutig geregelt, weshalb Betroffene ihre Rechtsansprüche genau kennen sollten. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die Thematik der Werkstattbindung und die damit verbundenen Herausforderungen beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Gericht weist Verweis auf günstigere Werkstatt bei konkreter Abrechnung zurück

Das Landgericht Saarbrücken hat in einem Berufungsverfahren entschieden, dass ein Geschädigter bei der konkreten Abrechnung von Unfallschäden nicht auf eine günstigere Referenzwerkstatt verwiesen werden kann. Der Fall dreht sich um einen Verkehrsunfall vom 17. Februar 2022, bei dem die alleinige Haftung der beklagten Versicherung unstreitig war.

Streit um Reparaturkosten nach Unfall

Nach dem Unfall holte der Kläger ein Sachverständigengutachten ein, das Reparaturkosten von 3.353,55 Euro auswies. Die Versicherung verwies ihn daraufhin auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit bei einer anderen Werkstatt für 2.325,77 Euro. Der Kläger ließ sein Fahrzeug trotzdem in seiner gewählten Werkstatt für 3.442,38 Euro reparieren. Die Versicherung zahlte 3.129,38 Euro, woraufhin der Kläger die Differenz von 253,50 Euro einklagte.

Erstinstanzliches Urteil und Berufung

Das Amtsgericht St. Wendel wies die Klage zunächst ab….


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