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Horizontale Beschränkung eines Einspruchs gegen Bußgeldbescheid auf Rechtsfolgen

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Ein Autofahrer, geblitzt mit 126 km/h statt erlaubten 80 km/h, wollte nur gegen die Höhe der Strafe vorgehen – doch das Amtsgericht wertete sein Verhalten als vorsätzlich und verdoppelte die Strafe. Das Oberlandesgericht Thüringen hatte nun das letzte Wort und stärkt mit seiner Entscheidung die Rechte von Verkehrssündern. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 ORbs 371 SsBs 96/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Fall betraf eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn, die eine erhebliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit beinhaltete.
  • Der Betroffene legte zunächst einen umfassenden Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, wobei er später die Beschränkung auf die Rechtsfolgen beantragte.
  • Eine wichtige Frage war, ob der Einspruch auf die Rechtsfolgen beschränkt werden konnte, obwohl mögliche strafrechtlich relevante Umstände, wie Vorsatz, im Raum standen.
  • Das Amtsgericht sah eine Beschränkung des Einspruchs als unwirksam an, da Schuldform und Rechtsfolge eng verknüpft waren.
  • Das Oberlandesgericht Thüringen entschied jedoch, dass die Beschränkung des Einspruchs möglich sei, wenn bestimmte formale Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Die Entscheidung hob den Schuldspruch des Amtsgerichts auf, bestätigte aber die Rechtsfolgen mit einer Geldbuße und einem Fahrverbot.
  • Die Entscheidung zeigt, dass Einspruchsbeschränkungen unter Erfüllung formaler Voraussetzungen möglich sind, selbst bei unklarer Schuldform.
  • Auswirkungen sind, dass Betroffene in vergleichbaren Fällen besser über Einspruchsmöglichkeiten informiert sein müssen, insbesondere über die formalen Bedingungen für wirksame Beschränkungen.

Bußgeldbescheid anfechten: Wichtige Fristen und Strategien im Verfahren

Ein Bußgeldbescheid kann für viele Betroffene unangenehme finanzielle Konsequenzen haben. Wenn man sich gegen einen solchen Bescheid wehren möchte, steht einem das Rechtsmittel des Einspruchs zur Verfügung. Allerdings gibt es bei der Einspruchsführung bestimmte Einschränkungen, die oft als horizontale Beschränkungen bezeichnet werden. Diese betreffen die mögliche Argumentation und die Rechtsfolgen eines Einspruchs im Bußgeldverfahren. Es ist entscheidend, die Fristen und die effektive Einspruchsstrategie zu beachten, um die Chancen auf eine erfolgreiche Anfechtung von Bußgeldern zu maximieren. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die Komplexität dieses Themas verdeutlicht.

Der Fall vor Gericht


Fahrlässige Geschwindigkeitsüberschreitung: Oberlandesgericht bestätigt Einspruchsbeschränkung auf Rechtsfolgen

Das Oberlandesgericht Thüringen hat in einem wegweisenden Urteil die Möglichkeit bestätigt, den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid auf die Rechtsfolgen zu beschränken. Dies gilt selbst dann, wenn das Gericht eine vorsätzliche statt einer fahrlässigen Begehung der Ordnungswidrigkeit in Betracht zieht.

Der Fall: Geschwindigkeitsüberschreitung um 46 km/h

Ein Autofahrer war auf der Autobahn mit 126 km/h statt der erlaubten 80 km/h geblitzt worden. Die Polizei verhängte daraufhin ein Bußgeld von 320 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Der Betroffene legte zunächst umfassend Einspruch ein, beschränkte diesen später jedoch auf die Rechtsfolgen.

Amtsgericht verurteilt wegen Vorsatz

Das Amtsgericht Stadtroda sah die Einspruchsbeschränkung als unwirksam an. Es verurteilte den Fahrer wegen vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung zu einer Geldbuße von 640 Euro und einem zweimonatigen Fahrverbot….


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