Ein Autofahrer unter Drogeneinfluss muss trotz zwischenzeitlicher Sicherstellung seines Führerscheins nun doch ein Fahrverbot absitzen. Das Amtsgericht Landstuhl entschied, dass die polizeirechtliche Maßnahme nicht auf das gerichtlich verhängte Fahrverbot angerechnet werden kann. Der Beschluss ist rechtskräftig und sorgt für Diskussionen über die unterschiedliche Behandlung von polizeirechtlichen und strafprozessualen Maßnahmen im Verkehrsrecht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 OWi 157/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Es ging um die Frage, ob die Zeit, in der der Führerschein auf polizeirechtlicher Grundlage sichergestellt wurde, auf ein später angeordnetes Fahrverbot angerechnet werden kann.
- Der Führerschein wurde präventiv sichergestellt, weil der Betroffene unter Einfluss berauschender Mittel ein Fahrzeug geführt hatte.
- Eine analoge Anwendung von § 25 Abs. 6 StVG auf solche Sicherstellungen wurde vom Gericht abgelehnt. Der Grund war eine fehlende vergleichbare Interessenlage.
- Das Gericht entschied, dass die Sicherstellungszeit nicht auf das Fahrverbot angerechnet wird.
- Der Antrag des Betroffenen auf gerichtliche Entscheidung wurde als unbegründet verworfen.
- Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Sicherstellung nicht als eine Strafe zu verstehen ist, sondern der Gefahrenabwehr dient.
- Die Entscheidung verdeutlicht, dass polizeirechtliche Maßnahmen nicht mit den im Straßenverkehrsgesetz vorgesehenen strafrechtlichen Folgen gleichzusetzen sind.
- Betroffene sollten beachten, dass präventive polizeiliche Sicherstellungen nicht die gleiche rechtliche Bedeutung haben wie strafrechtliche Fahrverbote.
- Bei Unsicherheiten rund um die Rückholung des Führerscheins ist es ratsam, frühzeitig Informationen von den zuständigen Behörden einzuholen.
Führerscheinsicherstellung: Ein Fall zur Anfechtung von Fahrverboten
Die Führerscheinsicherstellung ist ein bedeutender Bestandteil des Fahrerlaubnisrechts, der oft in Verbindung mit Verkehrsverstößen und Straftaten im Straßenverkehr steht. Wenn ein Führerschein aufgrund einer Straftat oder eines schwerwiegenden Verkehrsdelikts entzogen wird, kann dies zu einem Fahrverbot und somit zu einer erheblichen Einschränkung der Mobilität führen. In solchen Fällen ist es wichtig zu wissen, wie die Anrechnung des Führerscheins auf das Fahrverbot erfolgt und welche Möglichkeiten es gibt, das Fahrverbot gegebenenfalls zu umgehen. Unter Umständen kann auch eine gerichtliche Anfechtung des Bußgeldbescheids sinnvoll sein, um die Dauer des Fahrverbots zu reduzieren oder die Rückgabe des Führerscheins schneller zu erwirken. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der diese Themen greifbar macht und analysiert.
Der Fall vor Gericht
Sicherstellung des Führerscheins nach Polizeirecht: Keine Anrechnung auf Fahrverbot
Das Amtsgericht Landstuhl hat in einem kürzlich ergangenen Beschluss (Az.: 2 OWi 157/24) entschieden, dass die Dauer einer polizeirechtlich angeordneten Sicherstellung des Führerscheins nicht auf ein später verhängtes Fahrverbot angerechnet werden muss. Der Fall betraf einen Autofahrer, der am 25. Mai 2023 unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt wurde. Bei einer Blutprobe wurden 6,8 ng/ml Tetrahydrocannabinol in seinem Blutserum nachgewiesen.
Polizeiliche Maßnahmen und Bußgeldbescheid
Die Polizei stellte den Führerschein des Betroffenen noch am Tattag auf Grundlage von § 22 Nr….